Ischämische Durchblutungsstörung im Bereich des Pons rechts paramedian

  • Liebe Gemeinde,

    ich habe mal wieder ein kleines Kodierproblem...

    Folgender Sachverhalt:
    Patient berichtet über eine Pelzigkeit mit Kribbelparästhesien im Bereich der gesamten linken Körper- und Gesichtshälfte seit Ende Juli diesen Jahres. Es sei bereits extern eine kernspintomographische Diagnostik erfolgt, wobei sich auffällige periventrikuläre Signalstörungen im cranialen MRT gezeigt hätten.
    In unserem Haus wurde dann ein CCT mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Es zeigt sich ein kleiner Substanzdefekt im Ponsbereich knapp paramedian rechts, wahrscheinlich nach Ischämie. Ansonsten keine weiteren sicheren pathologische Auffälligkeiten.
    Der Arzt schreibt in seiner Schlussfolgerung, dass er am ehesten von einer ischämischen Durchblutungsstörung im Bereich des Pons rechts paramedian ausgeht.

    Folgende Kodierung hat er gewählt:
    HD: I63.5R
    ND: R20.8

    Ist die Kodierung korrekt?

    Vielen Dank :) und schönes Wochenende!

  • Hallo Richard Wagner,
    mit der HD kann man \"Leben\" aber die ND finde ich kann man weglassen .
    Es handelt sich um ein Symptom und Sie haben ja eine genaue Diagnose gefunden.
    Diagnose vor Symptom :augenroll:


    Danke für das schöne Wochenende

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Guten Tag Herr Schulz,
    nach DKR 0601e müssen Sie das Symptom sogar kodieren.
    R20.2 ist hier besser weil spezifischer.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Guten Tag Herr Leonhardt,

    DKR 0601 e spricht von Defiziten, von Merkmalen der Nebendiagnosenrelevanz, nennen Sie mir bitte die Nebendiagnoseressource die ich bei Parästhesien der Haut verbrauche. Denn aus diesem Grund , weil mir keine einfällt, würde ich auf diese verzichten.

    Viele Grüße

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Guten Tag noch mal,
    die Diskussion hatten wir ja schon mal. Die DKR 0601e besagt:

    Zitat


    Solange der Patient eine fortgesetzte Behandlung des akuten Schlaganfalls und der unmittelbaren Folgen (Defizite) erhält, ist ein Kode aus den Kategorien I60–I64 (Zerebrovaskuläre Krankheiten) mit den jeweils passenden Kodes für die Defizite (z.B. Hemiplegie, Aphasie, Hemianopsie, Neglect ...) zuzuweisen.

    Im Beispiel heißt es dann:

    Zitat


    Es werden [...] sämtliche auftretende Funktionsstörungen als Nebendiagnosen kodiert.

    Ich finde das eindeutig.

    Der einzige schwache Hinweis auf eine zu fordernde \"Nebendiagnoserelevanz\" ist die Formulierung \"Behandlung des akuten Schlaganfalls und der unmittelbaren Defizite\". Da Sie aber beim Schlaganfall mit der Behandlung der Grunderkrankung auch die Defizite mitbehandeln kann imho hier keine spezifische Behandlung der einzelnen Defizite gemeint sein.

    Wenn dem nicht so wäre, dann bräuchte man doch diese Spezielle Kodierrichtlinie gar nicht sondern würde die D003d anwenden ?!?


    Viele Grüße!


    P.S. Bei dem geschilderten Defizit ist i.d.R. spezifische Diagnostik erforderlich, die über die Standarduntersuchungen beim Schlaganfall hinausgeht, z.B. Somatosensorisch evozierte Potenziale. Dies ist kodiertechnisch aber aus o.g. Grund irrelevant.

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Zum Wochenausklang noch eins,

    sind die genannten Somatosensorisch evorzierten Potentiale bei Ihnen Bestandteil der Therapie eines Hirninfarktes?
    Aus dem Text geht der Befunder von einer Ischämie aus kann sie aber nicht eindeutig Nachweisen.

    Ich finde es weiterhin eindeutig den Kode nicht einzusetzten.

    Schönes Wochenende :sonne:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling