• Hallo liebes Forum!

    Der MDK hat mal wieder zugeschlagen und möchte einen Abscess in der Leiste nach Heroininjektion als\"Komplikation nach therapeutischer(!) Injektion\" codieren lassen...mit der Begründung:die Injektion ist Entzungsprophylaxe.Wir hatten den Abscess als HD codiert.
    Kann das sein?Das Heroin war nicht ärztlich verordnet...
    Wie ist die allgemeine Meinung?

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Hallo,

    selbst wenn es denn eine Komplikation nach medizinischer Maßnahme wäre:

    Deutsche Kodierrichtlinie (DKR) D002d, Absatz Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen: Hier ist im Prinzip eine \"Reihenfolge\" bzw. Wertung von Kodes vorgegeben:
    1. spezifischer ICD (hier: Abszeß)
    2. Kode für \"nach medizinischen Maßnahmen\", siehe Tabelle in der DKR
    3. T80-88 Komplikationskode.

    Insofern ist hier eigentlich unzweifelhaft der Abszess als HD zu kodieren.
    So es sich um eine Komplkation nach med. Maßnahmen handeln sollte, könnte der T-Kode als Nebendiagnose ergänzt werden.

    Gruß, J.Helling