Zwischenrechung

  • Hallo,

    wir haben einen Fall bei dem der Pat. seit Anfang diesen Jahres im Krhs. beatmet wird und noch nicht entlassen ist. Es wird die DRG A06A resultieren.
    Gibt es eine Möglichkeit (gesetzliche Regelungen) für diese Falle eine wie auch immer geartete Zwischen / Abschlagsrechung zu stellen?

    Oder ist dies nur auf good will Basis mit der KK möglich?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,

    die Möglichkeit der Zwischenabrechnung ist in einigen Landesverträgen geregelt.

    Gruß

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo MiChu,
    nach §8 Abs. 7 Satz 2 KHEntgG können Sie ab dem 8. Tag eine Abschlagszahlung fordern, sofern Ihr Krankenhausvertrag nichts anderes sagt. Wir haben dies in einem Fall gemacht und waren dabei erfolgreich. Die Kasse hat einen Zwischenbericht für den MDK angefordert und nach dessen Prüfung erhielten wir unser Geld.

    Viel Erfolg

    A. Bauer