Hallo Forum,
könnte mir bitte jemand helfen, folgende Anfänger-Fragen zu klären:
1. Der Gesetzgeber hat die 1 Tages-Chemo im DRG-FP-Katalog berücksichtigt. Die Kostenträger gehen seit einiger Zeit verstärkt auf diese Fälle zur Überprüfung ein, ob sie nicht auch ambulant hätten erbracht werden können. :sterne:
Greifen hier nur die Prüfregeln nach §17c KHG (AEP-Prüfung)für die stationäre Behandlung?
Hat jemand Formulierungen an der Hand, die die stationäre Behandlung grundsätzlich begründet?
2. Kann die Abrechnung als Amb.-OP stattfinden? Ich habe leider keine Ziffer gefunden.
3. Könnte mir bitte jemand den ca. abgerechneten Eurobetrag für eine ambulante (KV) Chemo nennen. Kann man teure Arzneimittel wie etwa Docetaxel separat in Rechnung stellen?
Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Gruß
Grabbe