Wir bekommen häuffig Anfragen von Krankenkassen, welche Ihren Sitz in einem der anderen Bundesländern haben. Es gibt eine Empfehlung der BKG, dass nur der, für alle Bahandlungsfälle in bayerischen KH zuständige MDK, nämlich der MDK Bayern, mit der Überprüfung beauftragt werden darf.
Meine Frage dazu: gibt es eine rechtliche Grundlage für diese Aussage? Können wir uns hier auf ein Urteil berufen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
MDK - Zuständigkheit, Bundesland
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1104 -
18. Oktober 2006 um 15:35 -
Erledigt
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ja, der Landesvertrag
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Hallo,
kam mir doch bekannt vor...schauen Sie doch mal hier: http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…id=5073&start=1
Gruß, J.Helling