Hallo Forum,
ich möchte gerne dieses Thema nach 1442 Tagen ohne Antwort nochmals aufgreifen. Gibt es bezüglich einer gesetzlichen Regelung Neuigkeiten zu dieser Thematik? Vielleicht ein neuerliches Gerichtsurteil, das eher exakt auf ein Krankenhaus abzielt?
Bei uns liegt der Fall nämlich exakt so, wie Herr Horndasch beschrieben hat: 4 Tage stationärer Aufenthalt, Umwandlung in AOP (da Einweisung vorliegt, auch nicht Praxisgebührpflichtig). Die Zuzahlung ist auf dem Konto vorhanden und nun fragen sich die Abteilungen, wohin tatsächlich mit dem Geld.
Interne Diskussionen und Standpunktaustausch erbrachten bisher keine Ergebnis. Bei zwei vorhergehenden Anfragen auf Zahlung/ Abzug der Zuzahlung in ähnlich gelagerten Fällen konnte bei dem jeweiligen Kostenträger keine exakte Angabe auf die Frage "Warum sollen wir Ihnen das Geld zukommen lassen?" geleistet werden (Angabe von Paragraphen oder Urteilen).
Wenn alles beim Stand von 2008 geblieben ist, werden wir sicherlich eine hausinterne Lösung finden. Wenn aber eine Änderung mit Nachhaltigkeit für alle Beteiligten eingetreten ist, wäre ich sehr an diesen Informationen interessiert.
Aussage unserer Krankenhausgesellschaft: "Nie mit dem Thema in Berührung gekommen."