Geburt Säugling vor Aufnahme, Placenta nach Aufnahme

  • Guten Morgen Forum,

    folgender Fall: Patientin entbindet Ihr Kind vor Aufnahme ins KH ( eigentlich Kodierrichtlinie 1518a) die Placenta kommt nach der Aufnahme ins KH. Geburt lt. unserer Gynäkologin erst mit Placenta abgeschlossen. Somit wäre die HD O80, gab es nicht schon mal so einen ähnlichen Fall im Forum....ich habe leider nichts gefunden.
    Also meine Frage der HD O80 ?

    Vielen Dank !

    Schönen Gruß
    C.Busch

  • Hallo Herr Busch, ja - verschlüsseln wir auch so. Die Geburt ist erst mit der Entbindung der Plazenta beendet: O80 mit Z37.0 und Säugling Z38.1
    Gab es auch noch nie Probleme.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Fr.Zierold,

    vielen Dank für Ihre Hilfe !

    Schönen Gruß
    C.Busch

  • Guten Tag,

    sieht die SEG 4 jetzt aber anders (KDE 251):
    [hr]
    Problem/Erläuterung:

    Eine Schwangere am Termin wird im Notarztwagen auf der Fahrt in das Krankenhaus entbunden. Die Plazenta folgt spontan und vollständig nach Aufnahme im Krankenhaus. Mutter und Neugeborenes werden für drei Tage stationär betreut. Was ist Hauptdiagnose?
    [bearbeiten]
    Kodierempfehlung SEG-4:

    Bei Geburt eines Kindes außerhalb des Krankenhauses (DKR 1518a) und Geburt der Plazenta im Krankenhaus ohne Komplikationen und/oder operative Prozeduren ist ein Kode aus Z39.- Postpartale Betreuung und Untersuchung der Mutter die korrekte Hauptdiagnose.

    Bei Geburt eines Kindes außerhalb des Krankenhauses und Geburt der Plazenta im Krankenhaus mit Komplikationen und/oder operativen Prozeduren wird die entsprechende Komplikation als Hauptdiagnose kodiert.

    Für das Neugeborene wird ein eigener Fall mit der Hauptdiagnose z.B. Z38.1 Einling, Geburt außerhalb des Krankenhauses gebildet

    [hr]

    Hat sich an der Sichtweise des Problems im Forum was geändert?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,
    manchmal hilft eine Nacht darüber schlafen.
    Folgende Lösungsmöglichkeit ist mir dabei eingefallen:
    Betrachten wir doch mal den Geburtsvorgang aus der Sicht der jeweiligen \"Akteure\".

    Bei der Mutter endet der Geburtsvorgang mit dem Ausstoßen der Plazenta, also mit der Nachgeburt.

    Beim Kind endet der Geburtsvorgang mit der \"Scheidung vom Mutterleib\" (§ 29 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes), bzw. dem Durchtrennen der Nabelschnur. Hier dürften die juristische und medizinische Diskussion zeitlich relativ nahe beieinander sein.

    Was halten denn die im Forum anwesenden Geburtshelfer von dieser Idee?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch