- Offizieller Beitrag
Hallo,
da die Meinungen weiterhin kontrovers bleiben werden, rate ich, diesbezüglich eine Anfrage an das DIMDI zu formulieren.
Hallo,
da die Meinungen weiterhin kontrovers bleiben werden, rate ich, diesbezüglich eine Anfrage an das DIMDI zu formulieren.
Hallo Forum,
es geht mir doch hier nur um diesen konkreten Fall. Selbstverständlich soll die Leistung honoriert werden, das will ich doch schließlich auch. Ich bin selbst Chirurg und da fällt es mir schon schwer, bei einem solchen Lapalieneingriff, der in der Regel sowieso ambulant durchgeführt werden kann, Dinge zu berechnen, die einfach zur OP dazugehören. Mag das INEK entscheiden, obwohl das wohl eher unwahrscheinlich ist.
mfg
Zitat
Original von schnippler2:
Mag das INEK entscheiden, obwohl das wohl eher unwahrscheinlich ist.
Hallo,
nicht das InEK, das DIMDI! Und die entscheiden eigentlich immer und deutlich schneller als das InEK.
Da dies eine streitbefangene Geschichte bleiben wird, ist hier die offizielle Einschätzung notwendig. U.U. wird es an die Fachgesellschaft weitergegeben.
Es gibt vergleichbare Streitigkeiten, die ich auch schon mit dem DIMDI geklärt habe. Beispiel:
Frage:
Zuordnung von Kodes aus 5-916.-:
5-916 Temporäre Weichteildeckung
Hinw.: Kleinflächig entspricht einer Fläche bis 4 cm² Die Lokalisation ist in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-911 zu kodieren
5-916.0** Durch allogene Hauttransplantation, kleinflächig
[Subklassifikation]
5-916.1** Durch xenogenes Hautersatzmaterial, kleinflächig
[Subklassifikation]
5-916.2** Durch alloplastisches Material, kleinflächig
[Subklassifikation]
5-916.3** Durch kultivierte Keratinozyten, kleinflächig
[Subklassifikation]
5-916.4** Durch Kombination mehrerer Verfahren, kleinflächig
[Subklassifikation]
5-916.5** Durch allogene Hauttransplantation, großflächig
[Subklassifikation]
5-916.6** Durch xenogenes Hautersatzmaterial, großflächig
[Subklassifikation]
5-916.7** Durch alloplastisches Material, großflächig
[Subklassifikation]
5-916.8** Durch kultivierte Keratinozyten, großflächig
[Subklassifikation]
5-916.9** Durch Kombination mehrerer Verfahren, großflächig
[Subklassifikation]
Wird z.B. nach operativer Versorgung einer Fingerquetschung ein Mepithel-Verband (oder vergleichbare Produkte) aufgelegt, stellt sich die Frage, ob hier dann neben der Operation (Wundversorgung) zusätzlich
5-916.29 kodiert werden darf/soll. Hier wird dann die deutlich teurere DRG X02Z zugeordnet.
Eine Abgrenzung der Kodes im Sinne von \"Verband vs. Hautersatz\" wird weder durch den OPS, noch durch die DKR vorgegeben.
Es stellt sich somit die Frage, in welchen Fällen diese Kodes zugeordnet werden sollen und wann nicht.
Antwort:
Nach Aussagen der Fachgesellschaft ist Mepithel als Verband anzusehen und nicht als temporäre Weichteildeckung.
Hallo Herr Selter,
ich meinte natürlich das DIMDI. Aber mal ehrlich, ist eine teure Refo-Kette denn das selbe wie eine PVJ beschmierte Jodoformtamponade.- Die Relation stimmt nicht mehr.
Grüße
Zitat
Original von schnippler2:
Die Relation stimmt nicht mehr.
Mischkalkulation.
:teufel: :sterne:
Hallo Schnippler,
naürlich nicht. Ich sage auch gar nicht, dass es kodiert werden soll (nach meiner Meinung ist es nicht zu kodieren). Deswegen hatte ich ja auch bei einem vergleichbaren Fall (s.o.) das DIMDI um Klärung gebeten. Hier war die Antwort dann auch im Sinne meiner Einschätzung dieses Sachverhalts.
Hallo,
da dann schaun wir mal.
Gruß
Hallo,
zu \"schaun wir mal\":
Die Frage muss dann aber auch dem DIMDI gestellt werden (nicht von mir).
Da leben wir ja fast noch im gelobten Land. Wir kodieren immer (fast) die Einlage eines Medikamententrägers und Rückfragen hatten wir deshalb noch nicht, obwohl es manchmal durchaus teurer wird.
Die gibt es allerdings reichlich wenn eine 5-893... kodiert wird, weil diese fast immer in dtl. höher bewertete DRGs führen.
Und: Medikament ist Medikament, egal ob billig oder teuer. Und: Wir haben das Sytem nicht gemacht, können also auch nichts dafür.