Guten Morgen allerseits!
Trotz \"Groß-und-Kleinschreibung\" habe ich im Forum nichts finden können; das nur vorweg.
Ich als Nichtmedizinier habe hier ein Anliegen, welches mir sicher von einem Chirurgen erklärt werden kann.
Bei einem Patienten wird als Hauptdiagnose ein periproktischer Abszess =K61.1 kodiert. Als OPS gibt der Chirurg
1. 5-490.0
2. 5-491.0
an. Auf meine Frage hin - warum beide OPS, verweist der Chirurg auf die \"Anatomie\" und \"Pathogenese\".
:d_gutefrage:
Dennoch; gibt es da eine Unterscheidung i.S. der Abrechnung? Der Ursprung einer Analfistel liegt doch in der Entzündung der Proktodealdrüsen. Werden hier tatsächlich beideOPS angewandt?
MfG
HeFe