Hallo Forum,
wie ist der aktuelle Stand des Landesvertrages nach §112 NRW?
Gibt es einen neuen Vertrag?. Gilt der alte weiter (uneingeschränkt?)?
Gibt es eine Downloadmöglichkeit?
Da macht ein Kostenträger ein neues Spielfeld (sehr milde ausgedrückt)auf und verweigert in gewissen Fällen die Zahlung unter Verweis auf den Landesvertrag NRW. Ich wurde soeben telefonisch darüber informiert, dass entsprechende Rechnungen per DTA abgewiesen werden. Solche gewissen Fällen sind laut Kassenmitarbeiter z.B. eine Verweildauer <24 Stunden (auch bei Entlassung gegen ärztl. Rat)und Leistungen, bei denen aus Kassensicht keine stat. Notwendigkeit besteht. Die Fälle würden natürlich vorher durch die Kassenmitarbeiter geprüft. Der Weg über den MDK scheidet aus, die Kliniken müssten den direkten Weg zum SG gehen.
Meine Recherche zum Landesvertrag blieb leider ohne Erfolg, daher hoffe ich hier auf (m)ein Update.
Hat jemand eine Idee, wie man reagieren kann. Ich habe erstmal die rechtliche Begründung für dieses Vorgehen angefordert.
Viele Grüße (ich hoffe ich beruhige mich heute noch)und Danke vorab!
T.Werner