Korrekte Kodierung des Schlafentzugs-EEG

  • Liebe Forumsteilnehmer!

    Ich wende mich erneut hilfesuchend an Sie mit einer Fragestellung, zu der ich hier keine alten Threads finden konnte!

    Wie wird das Schlafentzugs-EEG, das in der Epilepsie-Diagnostik durchgeführt wird, korrekt kodiert? OPS 1-207.0 beinhaltet das Routine-EEG (incl. Provokationsmethode - also auch Schlafentzug)? 1-207.1 das Schlaf-EEG (also eigentlich nicht Schlafentzugs-EEG). Ansonsten käme noch 1-207.x (\"Sonstige\") in Frage...

    Hintergrund meiner Frage ist die Prüfung der stationären Notwendigkeit, da ich häufiger über Fälle mit scheinbar elektiver Aufnahme von Epilepsie-Pat. (kein Notfall oder akuter Anfall angegeben) stolpere, die 1 Tag stationär liegen und als einziger OPS 1-207.0 angegeben wurde?!
    Laut unseren Entscheidungshilfen, die mithilfe des MDK erstellt wurden, rechtfertigt die Durchführung eines Schlafentzugs-EEG die stat. Behandlung für 1 Tag... Aber wie erkenne ich im Zweifel solche Fälle, wenn hier wohlmöglich kein spezifischer OPS vorhanden ist?

    Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

    Mit freundlichen Grüßen aus dem sonnigen Stuttgart! 8)

  • Hallo Überläufer,
    ein Schlafentzugs-EEG ist im Regelfall ein Schlaf-EEG. Die EEG-Ableitung erfolgt im Wachzustand und dann in der Einschlafphase bis wenn möglich in die Tiefschlafphase hinein. Es sei denn, sie leiten wirklich nur in der Wachphase ab und schicken die Patienten dann schlaftrunken nach Hause... Das sollte aber ihre EEG-Abteilung ihnen sagen können. Das Provokations-EEG wird in der Regel mit Lichtblitzen gemacht.
    PS: Anekdote der Kinderstation: Schlafanzugs-EEG

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Vielen Dank für Ihre prompte Antwort! Zur Erklärung: ich bin Mitarbeiter einer ges. Krankenkasse, früher war ich als Assistenzarzt in der Inneren beschäftigt, daher kann ich natürlich nicht in \"meiner EEG-Abteilung\" nachfragen...
    Meine Aufgabe ist es u.a., vermutliche Fehlbelegungen oder Falschabrechnungen anhand der KKH-Rechnung zu erkennen, um KKH- oder MDK-Anfragen sinnvoll zu steuern...
    Vielleicht können Sie mir einen Hinweis geben, wieso eine 15-jährige Pat. 1 Tag stationär mit \"Epilepsie n.n.bez.\" und \"Routine-EEG\" (OPS 1-207.1) als einzige Angaben für 1 Tag stationär als \"Normalfall\" aufgenommen wurde? Anhand dieser Rohdaten kann ich die stationäre Notwendigkeit halt nicht zwangsläufig nachvollziehen... Und diese Fälle kommen nicht selten vor! Vielleicht fallen Ihnen Beispiele aus der Klinik ein mit o.g. Konstellation, bei denen halt doch eine stationäre Notwendigkeit bestand... Möglicherweise lassen sich die vorliegenden medizinischen Gründe bzw. die durchgeführten Prozeduren halt nicht ausreichend in der Kodierung abbilden??

  • Hallo Überläufer,
    da fallen mir nicht viele Konstellationen ein. Vermutlich weil die Patientin schon lange dort bekannt ist und vieleicht die Frage einer Neueinstellung mit nein beantwortet wurde. Oder es ist einfach falsch kodiert und sie sollten das KH doch mal befragen...

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Überläufer, hallo Frau Zierold,

    die Frage der Kodierung scheint ja nun zufriedenstellend geklärt.

    Zu dem eigentlichen Überläufer-Anliegen habe ich allerdings eine Gegenfrage:

    Wieviele ambulante Einrichtungen können in Baden-Württemberg diese Diagnostik über Nacht anbieten? Ist es nicht vielmehr so, dass die Änderungen der DRG 2007 (Aufwertung von Video- und Schlaf-EEG im Rahmen der Basis-DRG B76) andeuten, dass diese Leistung keineswegs überall selbstverständlich angeboten werden kann?

    Wie ist die Situation anderswo, wer kann hier Auskünfte geben?
    Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier ebenso verfahren werden soll wie mit den klinischen Schlaflaboren, von denen lt. Pressemeldung einige vor dem Aus stehen. Bitte um Diskussion!

    Gruß murx