Z-Plastik bei Dupuytren

  • Hallo liebes Forum,

    bei der Dupuytrenschen Kontraktur wird meistens eine Z-Plastik gemacht und mit dem OPS 5-903.49 kodiert, was den DRG aufwertet (von I26Z nach I32Z).
    Nun meint der MDK, das sei nicht kodierfähig. In den DKR finde ich nichts dazu. Was meinen die geschätzten FachkollegInnen?

    Grüße aus Bad Rappenau

    Klaus Harder

  • Hallo Herr Harder,

    mit dem Dupuytren ist das so eine Sache. Eigentlich gehört dazu mindestens ein Code aus 5-842.ff. Da eine temporäre Arthrodese zusätzlich codiert werden muss, könnte man interpretieren, dass die Z-Plastiken auch zusätzlich codiert werden müssen. Andererseits gehören die Z-Plastiken, wenn die Neurolysen, Fasciektomien usw. bis in die Finger gehen, üblicherweise dazu. Ich möchte da nicht der Sozialrichter sein, der zwischen dem Hinweis, seiner freien Interpretation und einem dazugehörenden OP-Teil zu entscheiden hat, zumal die Fingerversorgungen bei der 5-842 differenziert werden können.

    Trotzdem freundliche Weihnachtsgrüße

    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo zusammen,

    also ich kann Herrn Winter teilweise zustimmen.

    Wenn eine Dupuytren´sche Kontraktur operiert wird muß ein Kode aus 5-842.ff je nach AUsdehnung der Op verwendet werden.

    eine Z-Plastik jedoch ist nicht zwingend bei jeder Dupuytren OP notwendig (also ich bekomme die Finger manchmal auch so wieder gerade) also muß ich meiner Meinung nach sobald ich eine Z-Plastik benötige diese auch gesondert kodieren.
    Ist ja schließlich gesonderter Aufwand und eine genauere Beschreibung der OP.

    mfg

    mare

  • Hallo Klaus und Mare,

    Ich habe nicht gesagt, dass die zusätzliche Codierung der Z-Plastik verboten ist, ich möchte nur nicht der Sozialrichter sein, der die Frage mit ja oder nein zu beantworten hat.

    Aus meiner operativen Zeit kenne ich drei Methoden des Wundverschlusses beim Dupuytren, das ist aber schon einige Zeit her. Offene Wundbehandlung, d.h. die Wunde granuliert zu, geschlossene Wundbehandlung, man näht auf zwei Weisen zu. Da die Schnittführung z-förmig schräg auf die Hand- und Fingerfalten zugeht, kann man das Zunähen als Z-Plastik, wenn man Länge auf Kosten der Breite erzielen will, oder unverändert vornehmen. Ob man beim Hautschnitt die Z´s dabei etwas enger oder weiter anlegt, um sich beim Wundverschluss alle Möglichkeiten offen zu halten, dürfte dabei sekundär sein.

    Also wie gesagt, ich möchte da nicht Richter – oder noch schlimmer Gutachter sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Liebe Forummitglieder, hallo Herr Winter,

    in der G-DRG-Systemversion 2007 bewirkt der OPS-Kode 5-903.49 keine Höhergruppierung mehr, sondern führt in die G-DRG I32E.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dominik Franz, Münster