Liegedauer Commotio

  • Uns wird in letzter Zeit die Liegedauer bei Commotio cerebri auf einen Behandlungstag gekürzt. Trotz bestehender Klinik wird dieses mit dem Hinweis auf die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie begründet.
    Fallbeispiel: Sturz, kurze Bewußtlosigkeit, retrograde Amnesie, Kopfschmerzen; Kopfschmerzen am ersten Tag rückläufig, nach weiterer Besserung Entlassung nach 48 Stunden.

    Sollte ich hier nun wirklich, nur um den 2. Tage zu rechtfertigen, ein CT veranlassen. Ist Dieses medizisches gerechtfertigt oder reicht hier nicht doch nur die noch vorhandene Klinik mit Besserungssymptomatik??

    Welche Erfahrungen haben andere ??

    MfG Sopi

  • Hallo!
    Wenn man sich streng an die DGN-Leitlinien hält, müssten viel weniger Patienten nach Commotio stationär überwacht werden - oder die Liegezeit könnte verkürzt werden. Ein pauschaler Hinweis auf die Leitlinien reicht aber nicht aus, entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall.

    Was ich nicht verstehe: warum sollte die Durchführung eines CT einen zweiten stationären Tag begründen ?

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Es handelt sich in diesen Fall um die Begründung der BG, welche argumentierte, das das SHT nur bei Sicherung durch ein CT abgerechnet werden dürfe. Mein Einwand das ein CT bei rückläufiger Klinik nicht indiziert sei, wurde nicht akzeptiert. Ohne CT sei der Patient nach 24h zu entlassen.

    MfG Sopi

  • Das ist grober Unfug. Die BG kann nicht bzgl. Verweildauer mit den DGN-Leitlinien argumentieren und sie dann bzgl. der Kodierung (Diagnosestellung) ignorieren. Die Diagnosestellung eines leichten SHT setzt kein CT voraus, vielmehr sehen die Leitlinien ein Notfallcomputertomogramm lediglich vor, wenn GCS < 15, Alter > 65 Jahre, oder Risikogruppe (Kalotten-/Basisfraktur im Nativröntgen, Antikoagulation, Gerinnungsstörung).

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Sopi
    Hier ist die BG in Zugzwang. Wo steht das ein SHT nur nach Sicherung durch CT abgerechnet werden darf?. Was soll im CT bewiesen bzw. ausgeschlossen werden?. Mit entsprechender Klinik und gut dokumentierter Überwachung kann man solche Pat sogar 3 Tage stationär behandeln.
    Fröhliche Festtage.

    mit freundlichen Grüßen

    Alaa Eddine

  • Hallo Sopi
    Ich muss in diesem Fall teilweise AlaaEddine zustimmen. Die Problematik liegt meist in der Dokumentation. Wenn ich sehe, dass der Verletzte nach 3 Tagen \"nach komplikationslosem Verlauf\" entlassen wurde und die Aufnahmediagnose lediglich \"Schwindel und Kopfschmerzen\" dokumentiert, stellt sich mir grundsätzlich die Frage, warum der Verletzte überhaupt stat. Aufgenommen wurde.
    Die erforderlichen Untersuchungen werden ja normalerweise auch bereits am Unfalltag durchgeführt. Wenn hier keine Auffälligkeiten festgestellt werden und der Verletzte am 2. Tag beschwerdefrei ist, besteht für mich kein Grund für einen weiteren stat. Tag \"zur Überwachung\".

    Viele Grüße
    O.Kubitz