nochmal vorstationäre Abrechnung

  • Hallo Forum

    wir gehen folgendermaßen vor:

    vorstationär 3 x innerhalb von 5 Tagen, dann stationär ohne neue Einweisung wird nicht berechnet bzw. rückwirkend storniert.
    Weiterhin vorstationär max 30 Tage stationäre Aufnahme ohne neue Einweisung wird nicht berechnet bzw. rückwirkend storniert.
    Ausnahme
    vorstationär - neue Einweisung oder Notfall, wir bestehen auf die Bezahlung der durchgeführten vorstationären Behandlung.

    Netten Grüsse aus NRW
    Anton

  • Hallo Forum,
    folgendes Problem:
    Pat. wird am 05.01.2007 eingewiesen mit V.a. untere GI-Blutung, Obstipation und V.a. Refluxösophagitis. In der Gastroskopie findet sich eine Magenschleimhautatrophie, sonst nichts. Pat. wird wieder entlassen.

    Am 01.02.2007 erfolgt die notfallmässige Aufnahme und 8tägige Behandlung wegen Unterbauchschmerzen bei Obstipation und V.a. inkarzerierte Nabelhernie (nicht bestätigt).

    KK will Rechnung vorstationär unter Verweis auf §8 (2) KHEntG nicht bezahlen .

    Wie würden Sie entscheiden? :d_gutefrage: Verzichten? Klagen?
    Schriftwechsel und Argumente sind mehrfach ausgetauscht.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag Herr Horndasch,

    aus meiner Sicht hätte die Klage gute Aussichten auf Erfolg, da medizinisch kein Zusammenhang besteht, und die zeitliche Frist eindeutig überschritten ist.

    Die Entscheidung darüber, ob sich eine Klage bei 142 € lohnt, kann ich Ihnen jedoch nicht abnehmen. Tendenziell würde ich bei solch m. E. eindeutiger Sachlage eher klagen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten tag,
    nächster Kasus:
    Patient stürzt - EW und vorstationärer Frakturauschluß;

    Patient stürzt erneut nach 14 Tagen; jetzt Rippenserienfraktur und stationär;

    KK sagt: vorstationär geht nicht, da mit DRG abgegolten!

    Wie ist Ihre Erfahrung / Meinung?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Horndasch,

    Erfahrungen? Zum Glück keine.

    Meinung? Es handelt sich hier um 2 verschiedene Fälle mit 2 verschiedenen Diagnosen und verschiedenen Vorgehensweisen. Mal abgesehen von der (x-mal diskutierten) Zeitkomponente, verstehe ich nicht, wie man hier einen Zusammenhang herstellen will.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau