Nichtanwendung der Regelungen zur Fallzusammenführung !??

  • Hallo erstmal,

    hoffe Sie können mir weiterhelfen!? Es geht um Nichtanwendung der Regelungen zur Fallzusammenführung bei Fallkostellationen über den Jahreswechsel!
    Im letzten Jahr wurden Fälle ausgeschlossen deren Aufnahme nicht innerhalb der Gesltungsdauer der FPV 2006 (01.01.-31.12.2006) liegt! Ist das in diesem Jahr wieder so??? Und wie verhält sich das z.B bei folgender Fallkonstellation!?

    Vorstationär am 28.12.2006
    Stationäre Aufnahme am 02.01.2007
    ?????

    Vorstationär extra abrechen ...egal ob 5 Tage-Regel zutrifft oder nicht!? Und Stionären Fall dann extra! Die Kassen haben sich da im letzten Jahr sehr unterschiedlich verhalten!?

    Ich hoffe das Sie mir echt was dazu sagen können!?

    Vielen Dank vorab ....
    :d_gutefrage:

  • Hallo,


    ich kenne in diesem Zusamemnhang nur die \"Klarstellungen der Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG zur
    Fallpauschalenvereinbarung 2007 (FPV 2007)\" wo erklärt wird, dass zwei stationäre Aufenthalte über den Jahreswechsel nicht zusammengelegt werden dürfen.
    \"4. Nichtanwendung der Regelungen zur Fallzusammenführung bei
    Fallkonstellationen über den Jahreswechsel
    Nach § 2 Abs. 4 Satz 7 FPV 2007 sowie nach § 3 Abs. 3 Satz 6 FPV 2007 sind
    bei Wiederaufnahmen bzw. Rückverlegungen Fallzusammenführungen mit
    Krankenhausausaufenthalten ausgeschlossen, deren Aufnahmedatum nicht
    innerhalb der Geltungsdauer der FPV 2007 (01.01. - 31.12.2007) liegt. Ebenso
    finden die Vorgaben nach der FPV 2006 für Krankenhausaufenthalte, deren
    Aufnahmedatum innerhalb der Geltungsdauer der FPV 2007 liegt, gemäß § 1
    Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 11 FPV 2007 keine Anwendung. Ein Aufenthalt mit
    Aufnahme im Jahr 2007 kann dementsprechend nicht mit einem anderen
    Aufenthalt, dessen Aufnahmedatum vor dem 01.01.2007 liegt, zu einem Fall
    zusammengefasst werden. Stattdessen sind beide Aufenthalte gesondert auf
    Basis der FPV 2007 bzw. FPV 2006 abzurechnen.\"

    Hier ist zu vorstationär nichts ausgeführt. Muss damit dann VSTAT 2006 zu dem Fall 2007 dazu gezählt werden? Könnte man ja so interpretieren. Da bleibt die Frage offen.
    Wer kann besser Auskunft geben?

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat

    Original von phlox:
    Da bleibt die Frage offen.
    Wer kann besser Auskunft geben?

    Die Frage bleibt nicht offen: Da es keine Ausnahmeregel gibt, ist die Regel anzuwenden und die steht in § 8 Abs. 2 Nr. 4 KHEntgG und heißt:

    Zitat

    ...eine vorstationäre Behandlung ist neben der Fallpauschale nicht gesondert berechenbar...

    Explizite Ausnahmen gibt es definitv nur für die Fallzusammenführungen nach der FPV.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,