Hallo Forum,
heute habe ich 2 Gutachten erhalten, wo der MDK eine Fallzusammenführung verlangt. Das Problem ist das in einem Fall beide DRG in Spalte 13 gekennzeichnet sind , in den anderem Fall eine DRG. Der KIS schlägt auch keine FZ vor, dazu müßten wir die Fälle umkodieren, sehe ich aber nicht ein, da die Kodierung korrekt ist. Auf meine tel. Nachfrage meinte die KK- man könnte die Patienten auch beurlauben, aber die Aufenthalte liegen ca 7-8 Tage auseinander. Wie kann man das Problem lösen? ?)
:a_augenruppel:
Vielen Dank
Viele Grüße
Lorelei