Vorstationäres Konsil

  • Hallo Forum,

    wer bezahlt ein Konsil, während eines vorstationären Aufenthaltes?

    Pat. war hier zur vorst. Abklärung der OP; es wurde eine Kosnilanforderung geschrieben.

    Wer zahlt nun?

    Vielen Dank

    Sven Lindenau

  • Hallo Herr Lindenau,

    meine (kassenlastige) Interpretation:

    § 2 Abs. 2 KHEntgG

    Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. Unter diesen Voraussetzungen gehören dazu auch[...]

    2. die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter.[...]


    Da dieser Passus keinen ausschließlichen Bezug zu vollstationären Leistungen herstellt, würde ich die Interpretation wagen, dass ein Konsil auch während der vorstationären Behandlung zu Ihren Lasten geht.

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo,

    das denke ich auch, obwohl ich mir da nicht 100%ig sicher bin.

    Aber es geht auch nicht um riesen Beträge und es kommt äußerst selten vor

    Danke.

    Gruß

    Sven Lindenau