Hallo Forum,
wer bezahlt ein Konsil, während eines vorstationären Aufenthaltes?
Pat. war hier zur vorst. Abklärung der OP; es wurde eine Kosnilanforderung geschrieben.
Wer zahlt nun?
Vielen Dank
Sven Lindenau
Hallo Forum,
wer bezahlt ein Konsil, während eines vorstationären Aufenthaltes?
Pat. war hier zur vorst. Abklärung der OP; es wurde eine Kosnilanforderung geschrieben.
Wer zahlt nun?
Vielen Dank
Sven Lindenau
Hallo Herr Lindenau,
meine (kassenlastige) Interpretation:
§ 2 Abs. 2 KHEntgG
Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. Unter diesen Voraussetzungen gehören dazu auch[...]
2. die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter.[...]
Da dieser Passus keinen ausschließlichen Bezug zu vollstationären Leistungen herstellt, würde ich die Interpretation wagen, dass ein Konsil auch während der vorstationären Behandlung zu Ihren Lasten geht.
Hallo ToDo,
das denke ich auch, obwohl ich mir da nicht 100%ig sicher bin.
Aber es geht auch nicht um riesen Beträge und es kommt äußerst selten vor
Danke.
Gruß
Sven Lindenau