Nachstationär vs. ambulant

  • Liebe Forumsteilnehmer,

    gibt es außer §§ 39 und 115a SGB V, den Landesverträgen und den Richtlinien Krankenhausbehandlung eigentlich verbindliche Quellen, wie die nachstationäre von der ambulanten Behandlung im Krankenhaus abgegrenzt wird?

    Hier besteht m.E. eine Grauzone, denn der Zusammenhang zu einem vorangegangenen stationären Aufenthalt ist keineswegs immer so evident wie bei Fädenziehen und Histologiebesprechung. Wer kann mir Hinweise geben?

    Vielen Dank, murx