Liebes, immer wieder sehr hilfreiches Forum:
In Vorbereitung der Optionsentscheidung würden wir gerne unsere zukünftige Fallzahl unter DRG-Bedingungen abschätzen.
Hat sich womöglich irgendwer, der Gesetzes- und Verordnungstext besser verdauen kann als ich (Nicht-Jurist, Hirn überhitzt bei der Lektüre dieser Text nach ca. 5 min), die Mühe gemacht, aus den verschiedenen Quellen die Regelungen mit Wirkung auf die Fallzahlberechnung zusammenzustellen? (Ziel: Definition "Behandlungsfall", die eine entsprechende Analyse unserer Falldaten zulassen würde)
Für Hinweise mache ich sofort einen virtuellen Kniefall!
Gruss