• Hallo Mare,

    danke für Ihre Antwort. Wir hatten heute Teambesprechung und unsere Chefin, welche Ärztin ist, meinte ich solle im vorliegenden Fall lieber die T 86.50 Durchblutungsstörung eines Hauttransplantates kodieren. Im E-Brief wurde klar von unseren Chirurgen formuliert, dass eine arterielle Durchblutungsstörung nicht vorlag, sondern es sich um eine venöse Abflußstörung gehandelt hat. Genau damit hatte ich so meine Probleme, aber anscheinend handelt es sich dann auch dabei um eine Durchblutungsstörung!? So ganz konnte/kann ich mich da zwar nicht mit anfreunden....aber probieren wir es halt!!

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Simone,

    Wofür die T86.50 verwendet werden soll ist mir selbst nicht ganz klar. Ein reines Spalt / Vollhauttransplantat hat ja bekanntlich kein Gefäßanschluß sodass ich nicht weiß wie es da zu einer Durchblutungsstörung kommen soll. Nekrose - ja; Verlust durch Infekt - ja, häufig aber Verlust durch ein Hämatom unter dem Transplantat oder durch Abscherung desselbigen - dafür gibt es aber wieder keine Nummern :devil:

    Eine Lappenplastik ist nun aber etwas mehr als die Haut - eine Lappenplastik besteht zumindestens aus Vollhaut, subdermaler Gefäßplexus und subkutanen Fettgewebe. Im Fall des Suralislappens noch zusätzlich mit einer Faszie - also eigentlich mehr als ein Hauttransplantat ....

    Nur wozu gibt es dann die T86.50 ?!?

    Quintesssenz der Chef hat immer Recht und daher verwenden Sie ruhig die T86.50

    :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin:

    mare

  • Hallo Simone,

    nun ist einiges klarer.

    Es ist also eine Komplikation nach einer Komplikationsbehandlung, denn der Suralislappen ist bereits die Behandlung einer Komplikation.

    Das ergibt den Code T98.3 (ND) + T81.3 (HD) sofern keine Fallzusammenführung nach §2 Abs. 3 der Fallpauschalenverordnung 2007 erfolgen muss. Wenn die Fälle zusammengeführt werden, wird auch die T81.3 zur ND. Da es – so wie Sie es schildern - kein transplantierter Lappen war, scheidet die T86.ff aus. Ein Transplantat erfordert eine Transplantation, d.h. totale Abtrennung von der Ursprungsstelle und Einbau an einem anderen Ort. Alles andere ist eine Transposition.

    Als Prozedurenkode kommt, wie von Ihnen auch angegeben, dann auch nur 5-907.3f in Frage, da es ein gefäßgestielter Lappen war.

    Ist ein Infekt ausgeschlossen? Mit Infekt sähe das Ganze noch mal anders aus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin