Hallo Nastie,
das alte Problem.
Ist alles, was nicht expressis verbis ausgeschlossen oder verboten ist erlaubt?
Oder ist nur das erlaubt was auch explizit erlaubt ist?
Beispiel:
Bei der 5-Tagesfrsit kenne ich keinen Kostenträger der sagt, dass 6 Tage vor einem Aufenthalt die vorstationäre Untersuchung gesondert berechenbar ist. Auch wenn im Gesetz nur von 5 Tagen die Rede ist.
Und hinten (also bei den nachstationären) wird dann das Gesetz Buchstabe für Buchstabe interpretiert.
Und bei solchen Konstellationen wundern sich alle, wenn die Gegenseite genauso verfährt.
War - wie gesagt - nur als Beispiel gedacht, und kommt - wenn man die Beiträge im Forum liest - auf beiden Seiten des Tisches vor.