Kodierung bei Nachstationär ?

  • Hallo Nastie,
    das alte Problem.
    Ist alles, was nicht expressis verbis ausgeschlossen oder verboten ist erlaubt?
    Oder ist nur das erlaubt was auch explizit erlaubt ist?

    Beispiel:
    Bei der 5-Tagesfrsit kenne ich keinen Kostenträger der sagt, dass 6 Tage vor einem Aufenthalt die vorstationäre Untersuchung gesondert berechenbar ist. Auch wenn im Gesetz nur von 5 Tagen die Rede ist.
    Und hinten (also bei den nachstationären) wird dann das Gesetz Buchstabe für Buchstabe interpretiert.

    Und bei solchen Konstellationen wundern sich alle, wenn die Gegenseite genauso verfährt.

    War - wie gesagt - nur als Beispiel gedacht, und kommt - wenn man die Beiträge im Forum liest - auf beiden Seiten des Tisches vor.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch


  • Guten Morgen,

    m.E. ist die Kodierung der Diagnosen nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern sogar vorgeschrieben:

    DKR D002f: \"...Für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, sind für die Kodierung heranzuziehen.\"

    Ist dies nicht eindeutig genug?

    Außerdem: entweder gehört \"nachstationär\" zu \"stationär\" oder nicht. Allerdings vermisse ich bisher eine Definition, wann das Krankenhaus überhaupt nachstationäre Leistungen anbieten kann oder soll. Könnte man vielleicht darauf verzichten und alles in Ambulanzen oder zu niedergelassenen Ärzten verschieben? Ich persönlich denke eher nein, aber ich kenne auch andere Meinungen.

    Gruß murx

  • Hallo Murx, das ist ein gutes Argument. So werde ich das begründen und hoffen, dass in der nächsten FPV die Formulierung diesbezüglich konkretisiert wird.
    Danke
    Gruß Nastie

  • Zitat


    Original von murx:
    [
    DKR D002f: \"...Für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, sind für die Kodierung heranzuziehen.\"

    @ murx,
    aber hier geht es nicht um nachgelaufene Befunde, sondern um Diagnosen die nach dem stationären Aufenthalt nachstationär erhoben wurden. Gemäss der Fragestellung, so wie ich sie verstanden habe, ist die Wundinfektion erst nach der Entlassung aus der stationären Behandlung aufgetreten.


    @ alle
    Auch ich hoffe auf eine deutliche Klarstellung in der FPV 2008.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,
    nachgelaufene Befunde ergeben in der Regel auch eine Diagnose, oder?
    Die Wundinfektion trat poststationär auf und unsere Ärzte haben eine Antibiose begonnen.
    Gruß Nastie

  • Zitat


    @ murx,
    ...ist die Wundinfektion erst nach der E n t l as s u n g aus der stationären Behandlung aufgetreten.

    @ alle
    Auch ich hoffe auf eine deutliche Klarstellung in der FPV 2008.


    Guten Tag,

    jetzt wird es langsam interessant. Ich kann mir sowohl bei Diagnostik- als auch bei Operationsfällen verschiedene Konstellationen vorstellen, bei denen ein nachstationärer Besuch zur Befundergänzung, -besprechung oder Wundkontrolle medizinisch und organisatorisch sinnvoll wäre. Aber: Es gibt dann Abgrenzungsprobleme, wann ein Fall als beendet anzusehen ist. Ist die \"Entlassung nach Hause\" gleichbedeutend mit dem Fallende oder nicht? Diejenigen, die eine nachstationäre Option bei sich kategorisch ausschließen, haben auf jeden Fall keine formalen Probleme mit diesen Definitionen nach dem Motto: Entlassung=Fallende, basta. Na ja, vielleicht haben sie dann mehr Neueinweisungen, erfreute ambulante Kollegen und Krankenkassen, wer weiß? ...

    Ich wünsche schönes Wetter, solange es noch angenehm bleibt. Für unsere grundsätzlichen Fragen wird uns unsere Selbstverwaltung zu gegebener Zeit sicher wie immer mit erhellenden Aufklärungsschreiben beglücken, bei denen man nachher nie wieder das Komma umdrehen muss. Schönes Wochenende!

    Gruß murx

  • Hallo Nastie,
    nur zur Definition.
    unter einem nachgelaufenen Befund verstehen wir hier (in unserem KH) z.B. das Ergebnis eines während des stationären Aufenthaltens abgenommenen Untersuchungsmaterials, das aber erst nach Entlassung des Patienten eintrifft. z.B. Aufwändige Histologien (Kundige Mitstreiter erinnern sich hier an die unklaren Neubildungen, denen mit dieser Neufassung der DKR der Garaus gemacht wurde).

    Der von Ihnen beschriebene Fall wäre kein nachgelaufener Befund sondern ein poststationärer oder nachstationärer Befund. Über die Wertigkeit haben wir ja schon diskutiert.

    Schönes WE (lt. Wetterbericht kommt ja jetzt die Erfrischung)

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch