Hallo gastro,
soweit ich Herrn Bartkowski verstehe, soll die radikale LA (5-407.-) als \"ERWEITERTE\" Kolon- oder Rektumresektion verstanden werden.
Für das Rektum ist dann z. B. der Kode 5-484.7- zu verwenden.
Für Koloneingriffe bleibt aber neben der Sigmaresektion (5-455.71) nur die Möglichkeit, die \"ERWEITERUNG\" über den Kode 5-458.- zu erreichen. Man gibt dann z. B. die Hemikolektomie li (5-485.1-) an, auch wenn man sie nicht durchgeführt hat!
Auch in 2006 musste man diesen Kode verwenden, wenn man z.B. Sigmaresektion mit Dünndarmresektion kodieren musste.
In 2007 ist aber jetzt die LA mit im 5-458 aufgeführt und nach Mitteilungen der DGCH ist die radikale LA als \"Erweiterung\" zu verstehen. Es macht im Vergleich zu benignen Erkrankungen auch Sinn.
Sie müssten also in Ihrem Fall zusätzlich die 5-485.11 ergänzen und wären in der anderen DRG.
Grüße nach HH
riol