Teilstationäre Dialysen DRG L90C als Tagespauschale

  • Hallo allerseits

    zu meinem Entsetzen stelle ich fest, dass teilstationäre Dialysen laut Fallpauschalenverordnung durch eine multiple DRG-Abrechnung abzubilden sind, weil sich einzelne Kassen darauf berufen, dass laut FPV 2007 angeblich als EIN Fall pro Quartal abzubilden ist.
    :erschreck:

    Bilde ich nun dieses Konstrukt technisch über Abwesenheiten ab, \'simuliere\' ich zwar die erfolgten Besuche als Behandlungstage, werde aber der Möglichkeit beraubt, wie bislang üblich zwischenabzurechnen.
    :a_augenruppel:

    Nicht genug damit: Im Datenaustausch wünscht sich eine Kasse nun eine Abbildung der L90C mit dem ersten Besuch als DRG-Leistung und jedem weiteren Besuch als Langliegerzuschlag, der so auch sukzessive zwischenabrechenbar wird. Das wird technisch irgendwann ein bißchen abstrus, denn was ein Zusatzentgelt ist, sollte m.E. auch so benannt werden. Der Grundgedanke des DRG-Systems schiesst da doch ein wenig in die Rabatten, oder?
    :sterne:

    Als Einzelfälle hingegen darf ich es nicht abbilden, weil FPV2007 und steigende Fallzahlen angeblich dagegen sprechen. Dabei bezieht sich §8 (2)2.b der FPV 2007 aber auf die FallZÄHLUNG, nicht notwendigerweise auf die technische Abwicklung. Oder verstehe ich das hier völlig falsch?

    Daher jetzt meine Bitte um Feedback an das Forum:
    Gibt es einen zwingenden Grund, die erwähnt abstrusen Konstruktionen zusammenzubasteln, oder ist lediglich sicherzustellen, dass die Statistik hier Fallzahlen korrekt zusammenbaut und diese Dialysen pro Patient und Quartal zusammenfasst?

    mit Dank für Feedback und vielen Grüßen
    L.
    :)

  • Hallo Herr Lag!

    Wir arbeiten hervorragend mit so einer abstrusen Konstruktion. Diese beraubt uns auch nicht der Möglichkeit Zwischenrechnungen zu schreiben. Sie sollten Ihrem Software-Lieferanten mal gehörig auf die Füße treten.

    Es darf der Kasse meiens Wissens nur noch eine Aufnahme- und eine Entlassungsmitteilung pro Quartal übersandt werden.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Killmer

    Die Füsse unseres Softwarelieferanten habe ich insofern verfehlt, als ich inzwischen eine Synthese aus dem Lösungsvorschlag unseres Softwarelieferanten (Abrechnungssystem) und dem Bedarf nach simpler Eingabe (in unserem Erfassungssystem) gebildet habe:

    Eine Leistung, die sowohl tagesbezogenes Entgelt, DRG (1. Leistung) und Langliegerzuschlag (bei allen folgenden Leistungen) ist, ist also machbar, kann aber nicht prozedurengetriggert eingetragen werden, es sei denn, man kann den Prozedurentrigger auf teilstationäre Fälle einschränken. Mal gucken, was §301 in der Praxis dazu sagt...

    Wir haben den Vorteil, dass wir mit einem geänderten Mappingeintrag einer Schnittstelle aus dem Schneider sind, aber wie das in anderen Häusern läuft... keine Ahnung. Wahrscheinlich ohne Zwischenabrechnung.

    Tatsächlich scheint es eine Rechtsgrundlage für diese Regelung zu geben, auch wenn sie in einer Liga mit Elfen, Einhörnern und Nessie zu spielen scheint. Jedenfalls konnte sie mir noch keiner zeigen.
    Ich möchte halt nur vermeiden, dass wir unsere Abrechnung dieser Fälle auf Basis einer Legendbildung vornehmen.

    viele Grüße
    L.