Hallo allerseits
zu meinem Entsetzen stelle ich fest, dass teilstationäre Dialysen laut Fallpauschalenverordnung durch eine multiple DRG-Abrechnung abzubilden sind, weil sich einzelne Kassen darauf berufen, dass laut FPV 2007 angeblich als EIN Fall pro Quartal abzubilden ist.
:erschreck:
Bilde ich nun dieses Konstrukt technisch über Abwesenheiten ab, \'simuliere\' ich zwar die erfolgten Besuche als Behandlungstage, werde aber der Möglichkeit beraubt, wie bislang üblich zwischenabzurechnen.
:a_augenruppel:
Nicht genug damit: Im Datenaustausch wünscht sich eine Kasse nun eine Abbildung der L90C mit dem ersten Besuch als DRG-Leistung und jedem weiteren Besuch als Langliegerzuschlag, der so auch sukzessive zwischenabrechenbar wird. Das wird technisch irgendwann ein bißchen abstrus, denn was ein Zusatzentgelt ist, sollte m.E. auch so benannt werden. Der Grundgedanke des DRG-Systems schiesst da doch ein wenig in die Rabatten, oder?
:sterne:
Als Einzelfälle hingegen darf ich es nicht abbilden, weil FPV2007 und steigende Fallzahlen angeblich dagegen sprechen. Dabei bezieht sich §8 (2)2.b der FPV 2007 aber auf die FallZÄHLUNG, nicht notwendigerweise auf die technische Abwicklung. Oder verstehe ich das hier völlig falsch?
Daher jetzt meine Bitte um Feedback an das Forum:
Gibt es einen zwingenden Grund, die erwähnt abstrusen Konstruktionen zusammenzubasteln, oder ist lediglich sicherzustellen, dass die Statistik hier Fallzahlen korrekt zusammenbaut und diese Dialysen pro Patient und Quartal zusammenfasst?
mit Dank für Feedback und vielen Grüßen
L.