Wahlleistungen, wenn Kasse stationäre Behandlung nicht bezahlt?

  • Hallo zusammen,
    gibt es zu diesem Themenkomplex schon nähere oder weitere Erkenntnisse?
    Ist die Wahlleistung bei zusatzversicherten Patienten an die medizinische Notwendigkeit der GKV-Leistung gekoppelt oder an der tatsächlich erbrachten Leistung?
    Wird im jeweiligen Wahlleistungsvertrag auf das Kriterium medizinische Erforderlichkeit Bezug genommen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Auch Hallo!

    Frage ich doch mal zurück.

    1. Ist jeder GKV bekannt, ob und bei welchem Anbieter ein Versicherter eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat?
    Sicherlich nicht.

    2. Erfährt ein GKV Versicherter von seiner Krankenkasse, dass eine Leistungsüberprüfung seines Krankenhausaufenthaltes bzw. eine rechtlich wirksame Kürzung der stationären Behandlungstage erfolgt ist?
    Ich habe das noch nie gehört.

    3. Dürfte die GKV dem Anbieter einer privaten Zusatzversicherung überhaupt mitteilen, dass die stationären Belegtage um Anzahl X gekürzt worden sind?
    Ich würde das glatt verneinen.

    4. Ist das KH verpflichtet, der privaten Zusatzversicherung unaufgefordert mitteilen zu müssen, dass die GKV z.B. nur 2 von 5 stationären Belegtagen als medizinisch erforderlich betrachtet hat und dass man sich im nachhinein dieser Meinung anschließt?
    Auch davon hab ich noch nie etwas gehört. Vertragspartner sind PKZV & Patient, sowie Patient & KH / CA,

    Selbst wenn die Verträge eine privaten Zusatzversicherung eine Klausel beinhalten würden, dass die Wahlleistung an die medizische Notwendigkeit der GKV-Leistung gekoppelt ist, wäre eine solche Klausel in der Praxis doch ziemlich nutzlos.

    So ist der Patient nicht verpflichtet, ggf. über Jahre bei seiner GKV oder der Klinik nachfragen zu müssen, ob denn der KH-Aufenthalt um X Tage rechtlich wirksam gekürzt wurde, um das seiner Zusatzversicherung mitteilen zu können.

    Insofern erübrigt sich diese Diskussion aus meiner Sicht bzw. führt in´s Nirvana. :)

    Und wer oder was sollte eine Zusatzversicherung daran hindern, selber eine Fallprüfung zu veranlassen?

    Gruß
    Fayence