ZE 2007-36 Versorgung von Schwerstbehinderten

  • Wir stehen kurz vor unserer Budgetverhandlung und möchten dieses Jahr das ZE für Schwerstbehinderte mit verhandeln, da wir in der Nähe ein Schwerstbehinderten Heim haben und mittlerweile sehr viele Patienten aus dieser Einrichtung stationär behandeln.

    Gibt es Erfahrungen, was wir als Unterlagen für die Verhandlung vorlegen müssen, damit wir dieses ZE abrechnen können. Reicht es aus, dass wir nur in der Nähe ein solches Heim haben ?

    Gibt es ein Schema für die Berechnung des ZE ?

    Vielleicht kann uns jemand helfen, wir wären sehr dankbar über nützliche Tips für die Verhandlung.

  • Schade, 100 Ansichten aber noch keine Tips.

    Hat mit diesem ZE noch niemand Erfahrungen gemacht ?
    Unsere Verhandlung steht Anfang April an.

    Bin gerade dabei alle Patienten (Jahr 2006)herauszufiltern, die aus dem Schwerstbehindertenheim bei uns stationär waren. Um dann zu analysieren, welchen zusätzlichen Aufwand diese Patienten machen -- da ja dieses ZE KH-individuell vereinbart wird.

    ........ ich bin am arbeiten ......

  • Hallo Herr Selter,

    habe mich mal in diesem Link umgeschaut, konnte aber nichts Konkretes herauslesen.
    Habe versucht an Herrn Raddatz eine Mail zu schreiben, weil er 2004 die gleiche Frage hatte. Die Mail ist leider mit Fehler zurückgekommen.

    Deshalb meine Frage jetzt an Herrn Raddatz - in der Hoffnung, dass er mal vorbeischaut:
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    Hallo Herr Raddatz,
    Sie hatten 2004 eine Nachfrage wegen des oben genannten ZE.

    Wir wollen für dieses Jahr dieses ZE vereinbaren, weil wir in der Nähe 2 Schwerstebhindertenheime haben und mittlerweile sehr viele Patienten von dort zu uns eingewiesen werden.

    Konnten Sie dieses ZE für Ihr Haus vereinbaren ? Wenn ja, welche Nachweise verlangt die Kasse für die Verhandlung ?

    Ich bin gerade dabei alle Patienten aus dem Jahr 2006 herauszufiltern, die aus diesen Heimen stationär aufgenommen wurden und versuche dann eine Kalkultation für das ZE zu erstellen.

    Wie haben Sie die Kalkulation vorgenommen. Kann das ZE generell für jeden \"Heim-Patienten\" abgerechnet werden ?

    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir ein wenig weiterhelfen könnten.

    Viele Grüße aus dem sonnigen Ostsachsen.
    MfG J.Ahnert

  • Hallo,

    mir ist eine Vereinbarung aus dem letzten Jahr und aus dem norddeutschen Raum bekannt, bei der an die Abrechnung des ZE 36 recht hohe Anforderungen gestellt worden sind. Wesentliche Voraussetzung ist dabei das Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit einem Grad der Behinderung in Höhe von 100 und den Merkzeichen G und H.

    Darüber hinaus müssen bestimmte Diagnosen vorliegen - zum Beispiel F70.1 oder F71.1.

    Ich denke, diese relativ restriktive, klare Einschränkung ist von den Vertragsparteien gewählt worden, um einen (nachträglichen) Prüfaufwand so gering wie möglich zu halten. Gibt es eine derartige Fixierung der Voraussetzungen nicht, ist zu erwarten, dass die Krankenkassen in einer Vielzahl von Fällen die Abrechnung des Zusatzentgeltes mit Hilfe des MDK überprüfen lassen werden und der MDK in jedem einzelnen Fall den konkreten Mehraufwand (für die Versorgung eines Schwerbehinderten) anhand der Patientenakte festzustellen hat.

    Gruß

    Der Systemlernende