Hallo Forum,
gehe ich recht in der Annahme, dass ich den OPS 8-982.- verschlüsseln darf, wenn ich die dort genannten Bedingungen (palliativmedizinische Komplexbehandlung) erfülle und ein daraus resultierendes Zusatzentgelt abrechnen kann, auch wenn im Krankenhausplan keine Palliativabteilung ausgewiesen ist???
:d_gutefrage:
Vielen Dank schon mal.