Nachstationäre Tage ZWISCHEN 2 Aufenthalten

  • Hallo Forum,

    wie ist zu verfahren, wenn zwischen 2 zusammenzuführenden Aufenthalten 2 nachstationäre Tage (für den ersten Teilaufenthalt) erbracht wurden und der Gesamtfall (einschl. der beiden Tage) die oGV überschreitet?
    Wären die nachstationären Tage _nach_ dem zweiten Aufenthalt und würde die oGV überschritten, wären die nachstat. Tage abrechenbar(KHEntgG §8 Abs.2 Nr.4.
    Aber so?

    Grüße
    NiR

  • Hallo NiR,

    auch in diesem Fall sind die nachstationären Behandlungstage zu berechnen, wenn die Summe der vollstationären Belegungstage und der vor- und nachstationären Behandlungstage die obere Grenzverweildauer des (hier zusammengeführten) Falles überschreitet.

    Der Zeitpunkt der nachstationären Behandlung ist dabei unerheblich (sofern er innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus der (ersten) stationären Behandlung liegt).

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

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    :augenroll:
    Nach dem Abrechnungsleitfaden 2006_211205.doc sind die nachstationären Behandlungen zusätzlich als nachstationäre Pauschalen abzurechnen.

    In dem Abrechnungsleitfaden 2006_211205.doc wird unter Beispiel 9 folgendes beschrieben:

    \"Die nachstationäre Behandlung kann nicht in die Prüfung, ob zusätzlich tagesbezogene Entgelte wegen Überschreiten der OGVD abgerechnet werden können, berücksichtigt werden, da nur die Summe der Belegungstage zählt.\"

    Das heißt nach der Fallzusammenführung sind für die Tage Zuschläge wegen überschreiten der OGVD ab dem Tag lt. FPV zu berechnen und zusätzlich zwei nachstationäre Pauschalen.

    Mit freundlichem Gruß

    Alfred Otterbach