Hallo Forum,
wie ist zu verfahren, wenn zwischen 2 zusammenzuführenden Aufenthalten 2 nachstationäre Tage (für den ersten Teilaufenthalt) erbracht wurden und der Gesamtfall (einschl. der beiden Tage) die oGV überschreitet?
Wären die nachstationären Tage _nach_ dem zweiten Aufenthalt und würde die oGV überschritten, wären die nachstat. Tage abrechenbar(KHEntgG §8 Abs.2 Nr.4.
Aber so?
Grüße
NiR