• Hallo Forum,

    Nein hier geht es nicht um die \"straffere Haut\" in Gesicht und anderswo. Meine Frage: Kann die Injektion von Botox in die Harnblasenmuskulatur
    (OPS: 5-579.63) Ambulant abgerechnet werden oder fällt dies unter die stationäre Abrechnung?
    Zweite Frage: Wie verhält es sich mit Injektionen von Botox in kontrakte Muskulatur ?

    Um Antworten wäre ich dankbar und Grüße aus dem Westzipfel.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Schulz,

    wir rechnen es stationär ab. Aber sind Sie sich sicher, dass Sie es perkutan und nicht transurethral machen? Das macht dann schon einen Unterschied bei der DRG-Zuordnung.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    :rotwerd: richtig transurethral, nicht perkutan.

    Was ist mit der zweiten Frage? :a_augenruppel: Haben Sie da ggf. Erfahrungen mit in Murnau ?

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Schulz,

    zu transurethral/perkutan:
    Es gibt in den nächsten Wochen von einem Botox-Anbieter eine kleine Kodieranleitung für seine Kunden. Dann passieren so Sachen nicht mehr....

    Zu Frage 2:
    nein, bei uns nur Behandlung der Blasenstörung.

  • Lieber Herr Schulz,

    In München wird die intramuskuläre Botoxinjektion ambulant gemacht, und teilstationär mit den Kassen (nach entsprechender Verhandlung natürlich) abgerechnet. Das Botox wird dabei per Rezept von den Patienten (oder Angehörigen) über eine Apotheke besorgt. Dies ist zumindest meine Erfahrung als Patientenvater.

    Beste Grüße,

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo Herr Stern,

    Danke für diese Information. Dann werden wir es verhandeln müssen. :sterne:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling