Hallo,
aufgrund einer Rückverlegung haben wir eine Fallzusammenführung durchgeführt. Bei der Berechnung der Fallzusammenführung wurden uns Verlegungsabschläge ausgewiesen. Ist das korrekt? Der Aufnahmegrund der Fallzusammenführung war eine Rückverlegung.
Aufnahmegrund bei Fallzusammenführung (*-Fall)war KH-Behandlung vollst. und der Entlassungsgrund war Beh. reg. beendet ... trotzdem wurde ein Verlegungsabschlag seitens KIS vorgenommen ... ist das korrekt? Wo kann man darüber etwas lesen. Finde nichts im Abrechnungsleitfaden.
DANKE
Gruß
Thorsten