Verlegungsabschläge bei Fallzusammenführung

  • Hallo,

    aufgrund einer Rückverlegung haben wir eine Fallzusammenführung durchgeführt. Bei der Berechnung der Fallzusammenführung wurden uns Verlegungsabschläge ausgewiesen. Ist das korrekt? Der Aufnahmegrund der Fallzusammenführung war eine Rückverlegung.

    Aufnahmegrund bei Fallzusammenführung (*-Fall)war KH-Behandlung vollst. und der Entlassungsgrund war Beh. reg. beendet ... trotzdem wurde ein Verlegungsabschlag seitens KIS vorgenommen ... ist das korrekt? Wo kann man darüber etwas lesen. Finde nichts im Abrechnungsleitfaden.

    DANKE
    Gruß
    Thorsten

  • Schönen guten Tag,

    in § 3 Abs. 3 FPV heißt es:

    Zitat

    Wird ein Patient oder eine Patientin aus einem Krankenhaus in weitere Krankenhäuser verlegt und von diesen innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Entlassungsdatum eines ersten Krankenhausaufenthalts in dasselbe Krankenhaus zurückverlegt (Rückverlegung), hat das wiederaufnehmende Krankenhaus die Falldaten des ersten Krankenhausaufenthalts und aller weiteren, innerhalb dieser Frist in diesem Krankenhaus aufgenommenen Fälle zusammenzufassen und eine Neueinstufung nach den Vorgaben des § 2 Abs. 4 Satz 1 bis 6 in eine Fallpauschale durchzuführen sowie Absatz 2 Satz 1 anzuwenden.

    In dem anzuwendenden Absatz 2 Satz 1 steht dann die Abschlagsregelung:

    Zitat

    Im Falle einer Verlegung aus einem anderen Krankenhaus ist von dem aufnehmendenKrankenhaus ein Abschlag entsprechend den Vorgaben des Absatzes 1 vorzunehmen,wenn die im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesene mittlere Verweildauer im aufnehmenden Krankenhaus unterschritten wird.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,