großer Hautdefekt nach perforierter Cholezystitis

  • Hallo Forum,

    ich habe eine Frage zu folgendem Problem.

    Eine Patientin wird stationär mit einem zentralen Defekt der Bauchdecke (12x12cm) mit sekundärer Wundheilungszone von 20 x 18 cm nach perforierter Cholezystitis und rezividierenden Ops 08/2005 zur Spalthautdeckung und Vakuumversiegelung aufgenommen.
    Die Vor- Ops erfolgten leider nicht hier im Haus, Infos wann die letzte Op bezüglichlich der vorliegenden Diagnose durchgeführt wurde, liegt auch nicht vor.

    Was kann man hier als Hauptdiagnose kodieren?

    Wir schwanken hier zwischen der M 79.8- Relativgewicht ca. 3500€ DRG I22A und der T81.8 sekundäre Wundheilungsstörung RG 1800€ DRG X01B.

    Wie würden Sie hier kodieren?

    Vielen Dank für Ihre Meinung.

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Simone,
    der Kode T81.8 ist schon sehr unspezifisch.
    Und die DKR sagt aus:
    Diese Kodes sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert oder die Verschlüsselung dieses spezifischeren Kodes durch ein Exklusivum der ICD-10-GM Version 2007 ausgeschlossen ist. Gleiches gilt für die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert. Die Kodes aus Tabelle 1 sind Kodes aus T80–T88 vorzuziehen, soweit letztere die Erkrankung bzw. Störung nicht spezifischer beschreiben.

    Spricht was gegen den Kode T81.3?

    Auch nach meinem Dafürhalten wäre dann ein Kode aus den organspezifischen Kapiteln im Einklang mit der DKR2 0002f vorzuziehen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Doch, die T81.3 stand auch zumindest von meiner Seite zur Diskussion. Meine Kollegen wollten sich damit wegen des zeitlichen Aspektes (OP aus 2005, danach Defekt der Bauchdecke mit sekundärer Wundheilungsstörung) nicht so ganz anfreunden.
    Trotzdem bin ich mir nun auch nicht so ganz sicher, ob das nun hier wirklich die Hauptdiagnose werden soll. Der Patient wird ja nun hier bei uns in der plastischen Chirurgie zur Deckung eines Weichteildefektes aufgenommen. Na klar besteht der Zustand nach Dehiszenz.
    Weichteildefekte, die durch Lappenplastiken gedeckt werden, kodieren wir üblicherweise mit der M 79.8-.

    Ich bin mir wirklich unsicher. Gibt es noch andere Meinungen?

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Moin, moin

    Aufgrund fehlender Kodierrichtlinien und eindeutiger Aussagen des DIMDI bin ich ja bekannte verfechter der M79.8- denn eine plastische Deckung mit Lappen oder Spalthaut ist meisten bei einer reinen Wunddehiszens (T81.3) nicht wirklich notwendig. Außerdem ist die M79.-- \"spezifischer\" als die Komplikationsnummern.
    Insgesamt führt die M79.8- auch eher in eine DRG die den Aufwand einer plastischen Deckung wenigstens halbwegs wiederspiegelt.

    mfg

    mare