ZE2007-01 Beckenimplantate

  • Hallo zusammen,

    nächstes ZE nächtes Problem. Die Kodierung des OPS 785.3d führt zum oben genannten Zusatzentgelt. Unklar ist mir allerdings ab wann dieses zu kodieren ist. Reicht quasi das \"Auffüllen\" einer Fistel oder muss ein Implantat vorliegen, welches an sich eine Funktion wahrnimmt.

    Ich hatte bei anderen Kliniken gesehen, dass hier Zusatzentgelte in der Höhe von teilweise 15.000 € vereinbart wurden. Das hat mich an dieser Stelle etwas nachdenklich gestimmt.

    Ich danke euch für jede Antwort.

    Viele Grüße
    Googs

  • Hallo miteinander,

    da würden mich andere Meinungen auch interessieren. Wir haben es kodiert
    nach Einbringung von Bonit, nachdem uns der Hersteller mitgeteilt hat, dass
    es sich um ein resorbierbares keramisches Material handelt.
    Angewendet bei TEP Wechsel und Auffüllung der \"Osteolysen\".

    Eine Vorschrift, die gegen die Anwendung des Kodes spricht haben wir nicht gefunden.

    Grüße

    Uwe Neiser


  • Hallo Googs,

    Gedacht wurde jedenfalls an echte Implantate und die sind extrem teuer. Diese teuren Fälle werden dann auch nicht nur über einen OPS-Code abgedeckt (s. 5-828; 5-785; 5-829; 5-781; 5-782, 5-82 usw. usw.). Aber solange auch resorbierbares Material zum Zusatzentgelt führt, weil das ZE nur an die Codes unter 5-785 angekoppelt wurde, sollte dies nicht Ihr Schaden sein – amtlich verursachte Probleme sind nun einmal amtlich. Andererseits handelt es sich hier um ein Zusatzentgelt, welches individuell zu verhandeln ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank schon mal für eure Antworten, ich denke jetzt werden wir mal schauen müssen, was die Budgetverhandlungen diesbezüglich so bringen werden...

    Viele Grüße
    Googs