Chemotherapien sind, wenn sie aufgezogen sind, nur begrenzt haltbar.
Meine Frage ist nun, ob und ggf. wie eine Chemotherapie, die aufgezogen und zur Infusion vorbereitet wurde abgebildet werden kann, wenn sich der Patient so kurzfristig verschlechtert, dass das Mittel verworfen werden muss.
Insbesondere gilt dies natürlich für Zusatzentgelt-Chemotherapien.
Ist so etwas einfach \"PPech\" und eine OPS-Kodierung kommt nicht in Frage, da das Mittel ja nicht zum Einsatz kam. Oder ist eine Kodierung zulässig, da dem Haus ja die Kosten entstanden sind. Muss bei der Kodierung eine Abbruchziffer mitverschlüsselt werden: ähnlich dem OPS-Kode 5-99.5 für eine abgebrochene Operation?
Bislang nehmen wir solche Ausfälle, z.B. durch kurzfristige Fieberanstiege, akute Verschlechterungen o.ä. auf die eigene Rechnung.
Allen Vätern (und allen anderen auch) einen schönen Feiertag
Dr. J. Kiefer