Chemotherapie, nicht oder nicht vollständig durchgeführt

  • Chemotherapien sind, wenn sie aufgezogen sind, nur begrenzt haltbar.
    Meine Frage ist nun, ob und ggf. wie eine Chemotherapie, die aufgezogen und zur Infusion vorbereitet wurde abgebildet werden kann, wenn sich der Patient so kurzfristig verschlechtert, dass das Mittel verworfen werden muss.
    Insbesondere gilt dies natürlich für Zusatzentgelt-Chemotherapien.
    Ist so etwas einfach \"PPech\" und eine OPS-Kodierung kommt nicht in Frage, da das Mittel ja nicht zum Einsatz kam. Oder ist eine Kodierung zulässig, da dem Haus ja die Kosten entstanden sind. Muss bei der Kodierung eine Abbruchziffer mitverschlüsselt werden: ähnlich dem OPS-Kode 5-99.5 für eine abgebrochene Operation?
    Bislang nehmen wir solche Ausfälle, z.B. durch kurzfristige Fieberanstiege, akute Verschlechterungen o.ä. auf die eigene Rechnung.
    Allen Vätern (und allen anderen auch) einen schönen Feiertag

    Dr. J. Kiefer

  • Hallo Dr. Kiefer,

    m.E. werden Sie hier wohl weiterhin auf den Kosten sitzen bleiben, denn in den Kodierrichtlinien P012d heisst es

    Zitat

    Soweit der OPS für die Gabe von Medikamenten oder Blutprodukten eine Dosis- bzw. Mengenangabe vorsieht, ist nur die dem Patienten tatsächlich verabreichte Dosis bzw. Menge zu kodieren.

    Ich wünsche ebenfalls einen schönen Feiertag.

    Mr. Freundlich

  • Moin Dr. Kiefer,
    ich möchte mal dezent auf die Forumsetikette hinweisen. Eine kurze Vorstellung ist immer nett, eine Anrede sollte auch in der virtuellen Welt - zumindest in dieser - obligat sein.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.