UNGLAUBLICH - KK will jetzt 2004er Fälle prüfen lassen

  • Schönen guten Tag allerseits,

    ich habe hier auch einmal die entsprechende Mitteilung der Hessischen Krankenhausgesellschaft angehängt.

    Meiner Rechtsauffassung nach ist die 6-Wochen-Frist eine eindeutige Ausschlussregelung die Ihren Fristbeginn im Eingang der Rechnung hat und daher nicht auf rechnungseingänge angewendet werden kann, die vor dem 01.04.2007 stattgefunden haben.

    Die beiden anderen Sätze des neuen Absatzes beziehen sich jedoch legiglich auf die Prüfung als solche. D.h. sowohl das Gebot zur zeitnahen Durchführung, als auch die 100 € Regelung ist mit Inkrafttreten des Gesetzes wirksam. In diesen Sätzen findet sich kein Bezug auf den Rechnungseingang sondern lediglich auf die Prüfung als solche, so dass auch nicht der Rechnungseingang maßgeblich sein kann, sondern nur die Einleitung der Prüfung.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    dann noch ergänzend zu den Stellungnahmen der Landesgesellschaften und den unterschiedlichen Interpretationen der Artikel aus ´das krankenhaus`.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • hallo an alle

    na da will ich mal noch die Krankenhausgesellschaft Sachsen in Spiel bringen:

    \"Für MDK-Prüfungen, die ab 01.04.2007 durch den MDK angezeigt werden, erhält das Krankenhaus eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 100 € pro Fall, wenn die Prüfung ergebnislos verläuft.\"

    :totlach:

    Gruß
    mema