Zustand nach Tuberkulose

  • Liebes Forum,
    heute habe ich eine Frage zur Kodierung des Kodes B90.9. Der KTR möchte stattdessen Z87.0. Ich brauche wohl nicht extra auf den Erlös hinzuweisen.... Unser Patient hat früher eine TBC gehabt, im Röntgenfilm ist das wohl auch noch als Kaverne sichtbar. Jetzt kam er mit Verdacht auf eine erneute Tb. Gesichert werden konnte dann ein Bronchialkarzinom. Es lief die gesamte TB- Diagnostik, die nicht routinemäßig sonst erfolgt. Alle anderen ND sind anerkannt. Aber die B90.9 ist das Zünglein an der Waage. Wir meinen immer noch, rechtmäßig kodiert zu haben. Es handelt sich ja um einen Zustand in der EA, der nicht zu 100% ausgestanden ist... Wie ist die Meinung der Kollegen im DRG- Forum zu der Sache? Über zahlreiche Zuschriften würde ich mich freuen.
    Herzliche Grüße und vielen Dank schonmal
    medcont

  • Hallo medcont,

    unbestätigte Verdachtsdiagnosen sind nicht zu kodieren.
    Anamnestische Diagnosen sind nicht als aktuelle Erkrankungen zu kodieren.
    Die Umfangreiche Diagnostik hat in Richtung b90.9 nichts ergeben.

    Wie lang ist die TbC denn her? Galt der Pat. als saniert?

    Ich fürchte, es läuft auf die Z-Diagnose heraus.

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet,
    danke für die Antwort,
    der Patient war 1960 erkrankt. Zu DDR- Zeiten erfolgte eine lückenlose Kontrolle über die PALT, da gab es kein entrinnen, da ging man dann eben auch hin... Wie es nach der Wende mit den Kontrollen weiter ging, vermag ich nicht zu sagen. Wenn das für unsere Abrechnung relevant sein sollte, müssste ich versuchen, mit dem Hausarzt Kontakt aufzu nehmen.
    Mir geht es auch nicht um die Verdachtsdiagnose und anamnestische Diagnosen sondern um den Zustand nach einer durchgemachten Tuberkulose. Restzustände/Folgezustände hat m.E. der Patient mit dem auffälligem Rö und den Kontrolluntersuchungen. Und weil wir ja Untersuchungen vorgenommen haben, die standartmäßig zur Diagnostik eines BroCa´s nicht gemacht werden. Deshalb haben wir B90.9 kodiert.
    Ich freue mich sehr über weiter Meinungen,
    Mit freundlichen Grüßen
    medcont

  • Hallo medcont,
    es ist das allgemeine Problem mit den \"Zuständen nach .....\"! Entscheidend ist, WELCHER genau den Pat. beschreibende Zustand vorliegt! Hemiparese nach Insult, Leberzirrhose nach Hep. C usf. Aber Röntgenbefund nach TBC reicht nicht ganz aus für die B90.9. Ein Bandscheibenprolaps im MRT ohne passende Klinik ist nix wert .... (für eine Kodierung).

    Gruß

    riol

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Liebes Forum,
    ich muss noch mal auf meine Anfrage vom 30.05.2007 zurück kommen. Inzwischen habe ich noch im \"Kodierleitfaden für die Pneumologie\" von den Autoren Dr. Bischoff, Dr. Kemmer und Dr. Schönfeld (leider Ausgabe 2004) folgendes gefunden: \"Folgezustände der Tuberkulose sind mit B90.9 zu verschlüsseln, wenn sie damit das Kriterium einer Nebendiagnose erfüllen. Keinesfalls ...A15 - 17 für Folgezustände...\" es folgt dann noch ein Beispiel hierzu (Pat. kommt mit COPD, es besteht dauerhafte O2- Bedürftigkeit, Z.n. alter Lungen-Tbc mit Pneumothoraxbehandlung, in der Lungenfunktion starke Restriktion, die als resp. relevant einzustufen ist: HD J44..; ND B90.9 und J96.1).
    In der DKR D005d steht: \"Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.\" Bei Hemiparese nach Insult ist das ja ganz einfach...
    Nun schaue ich mir die Akte noch mal an und suche....
    Kann mir jemand von Ihnen hier im Forum bei der Pro- und Kontra- Diskussion helfen? Wann kodiere ich B90.9, wann nicht ???
    Herzliche Grüße
    medcont