Komplikation nach Appendektomie

  • Liebes Forum,

    Pat. stat. vom 28.04.- 03.05. zur Appendektomie. Wiederaufnahme am 15.05. wegen Bauchhöhlenabszess.

    Meine Kodierung: K65.0 und B95.91! B95.6!
    5-479.0 und 5-983

    Bei diesem Aufenthalt bin ich mir aber nicht sicher, ob man lieber einen T-Kode als HD verwenden kann.

    Wer kann mir hierbei helfen?

    Gruß Lukas

  • Hallo Lukas,

    macht schon einen prima Eindruck :d_zwinker:

    Ich würde aber zur genauen Dokumenation die T81.4 ergänzen, obwohl es bei der G07B bleiben wird.

    Mit Gruß

    riol

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo Riol,

    Danke für die Antwort, aber ohne T81.4 bin ich in der G22C und mit dem T- Kode in der G07B.

    Muß ich den T- Kode angeben, damit man besser ausdrückt nach med. Maßnahmen?

    Gruß Lukas

  • Hallo Lukas,
    tut mir leid, aber wenn ich die Daten übernehme in unser KISS oder mit Kodip prüfe, komme ich immer in die G07B. Eine Fallzusammenführung dürfte wegen Überschreiten der oGvD vom 1. Aufenhalt nicht in Frage kommen, oder?
    Jedenfalls dokumentiert die T81.4 den Fall vollständig und so sollte es auch ergänzt werden.

    Schönes Wochenende

    riol

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • man muss klären, ob der Abszess als Rezidiv oder OP-Komplikation zu betrachten ist.
    Haben Sie bei der 1. OP eine Bakteriologie gewonnen, die Sie mit der zweiten Bak. vergleichen können?
    Bei ungleichem Keim ist es auf jeden Fall eine Komplikation; auch wenn bei der 1. OP keine Perforation oder Peritonitis vorlag.

    mit freundlichem Gruß

    Dr.med.Dietrich Klüber

  • Hallo Herr/Frau MediConsult,
    bei einem ersten stationären Aufenthalt von 5 Tagen dürfte kein Abszess vorgelegen haben! Ich glaube, einen \"Rezidivabszess\" kann man auch nicht kodieren. Es ist einfach eine Komplikation! Und warum es bei \"gleichem\" Keim keine Komplikation sein sollte, ist mir auch unklar.

    Mit Gruß

    riol

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg