Kasse lehnt inhaltliche Diskussion ab - vorstationärer Fall

  • Hallo zusammen im Forum,

    der formale Ansatz bzgl. vorstat. Abrechnungen ist mir bekannt (§ 8 KHEntgG und § 115a SGB V)

    Wenn ich allerdings eine medizinisch inhaltliche Begründung für die Überschreitung der 5-Tages-Frist habe, müsste doch eigentlich auch eine vorstat. Pauschale vom Kostenträger bezahlt werden, oder?

    Bei unserem Fall musste der Marcumar-Pat. zunächst auf eine Heparinisierung umgestellt werden. Nachdem dies erfolgt war und die Gerinnungsparameter für eine notwendige OP im adäquaten Bereich lagen, erfolgte die stationäre Aufnahme 12 Tage später.

    Die Kasse will nun nicht zahlen. Der MDK wurde nicht eingeschaltet.

    Habe ich irgendetwas übersehen? Ich möchte medizinisch-inhaltlich diskutieren, die Kasse kommt mir allerdings nur mit dem formalen Ansatz (s.o.)

    MfG

    Willm :)

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink: