Verlegungsabschag doppelt bei Aufnahme und Entlassung?

  • Guten Tag, liebes Forum -

    so wie ich die KFPV lese, kann man § 2 Abs. 1 und Abs. 2 durchaus parallel anwenden. Zunächst war ich davon ausgegangen, daß bei einem Patienten, den wir aus einem anderen Haus übernehmen und dorthin (oder sonst wohin) zurückverlegen, der Verlegungsabschlag nur einmal pro Tag abgezogen würde.

    Beispiel:
    B02C RG 2,622 - Aufnahme aus peripherem Krankenhaus (dort 3 Tage), dann 10 Tage bei uns inkl. OP, dann Rückverlegung. Mittlere VWD der B02C = 12,5d => kaufmännisch gerundet also 13 d. Verlegungsabschlag = 0,126.

    Abrechnungsvarianten:
    1. RG 2,622 x BR minus 3 x 0,126 x BR (nur Verlegung bei Aufnahme berücksichtigt)
    2. RG 2,622 x BR minus 3 x 0,126 x BR (nur Verlegung bei Entlassung berücksichtigt)
    3. RG 2,622 x BR minus 6 x 0,126 x BR (beide Verlegungen berücksichtigt)

    Habe ich was übersehen - oder weiß jemand, wie das die Kostenträger so handhaben wollen ?

    Gruß aus dem schon wieder grübelnden Medizincontrolling ...
    :rolleyes:

    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

  • Guten Morgen,

    betrachten Sie's doch so:

    1 - Verlegungsfall
    2 - 10 Tage bei Ihnen und damit kürzer als die MVWD
    3 - Also Abschlag für drei Tage

    Als faustregel gilt mE: Alle Beispiele, die nach KFPV zu negativen Relativgewichten führen (und das wäre Ihr Fall, wenn Sie nicht drei, sondern - ebenso denkbar - 8 Abschläge * 2 berechnen), sind um eine Ecke zuviel gedacht.

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

    PS - siehe auch: diesen Thread

  • Hallo Forum,

    die Abrechnung müsste m. E. folgendermaßen laufen:

    1. KH: (2,622 - (13- 3) x 0,126) x BR
    2. KH: (2,622 - (13-10) x 0,126) x BR

    Wenn das dritte Krankenhaus das gleiche wie das erste ist, ist die erste Abrechnung zu stornieren und der Fall neu zu gruppieren.
    Falls das dritte Haus tatsächlich ein anderes als das erste ist, greift die ganz normale Verlegungsregel, d. h. wenn der Kunde dort 13 Tage oder länger verweilen sollte, wird kein Abschlag berechnet.

    Schöne Grüße
    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo Forum,

    zum Beispiel von Herrn Schmitt:
    falls wirklich alle zwei bzw. drei KH mit ihren jeweiligen Falldaten zur gleichen DRG kommen ist die Berechnung korrekt.

    zu Herrn Boecken: wir grübeln noch über manches, sind aber auch der Meinung, daß nur jeweils ein Abschlag greift (auch wenn es nett wäre, für den ein oder anderen KH-Fall sogar Geld vom Leistungserbringer zu bekommen)

    Gruß

  • Zitat


    Original von A-Niemann:

    falls wirklich alle zwei bzw. drei KH mit ihren jeweiligen Falldaten zur gleichen DRG kommen ist die Berechnung korrekt.


    Hallo Herr Niemann,

    Sie haben Recht, aber vom Prinzip her funktioniert es natürlich genauso, wenn die beteiligten KH zu unterschiedlichen DRGs kommen. Nur dann jeweils mit den hinterlegten Relativgewichten und Verweildauern.

    Schön, hier auch mal jemanden von der Kassenseite zu lesen!


    Gruß
    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt