Hallo allerseits,
nachdem ich bisher \"nur\" diesen Faden gefunden habe,
http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…r=&sepost=c50#2
möchte ich das Thema noch einmal aufwärmen und Ihre Meinungen einholen.
In der Platischen Chirurgie und Gynäkologie kommt es oft vor, dass die Patientin nach Ablatio und Aufbau eine Kapselfibrose entwickelt. Der dann notwendige Eingriff/Aufenthalt zum Prothesenwechsel oder Aubau mit Eigengewebe kann dann mit der Hauptdiagnose C.50x kodiert werden, nirgendwo steht m.E., dass der Eingriff geplannt sein muß.
Die DKR sagt:
\"Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt.\"
Natürlich sehen die Kostenträger die T85.x als HD, die Erlösdifferenz beträgt RG 1,2 <-> RG 2,4.
Naben Ihren persönlichen Meinungen würde mich interssieren, ob es hierzu schon eine SG-Urteil gibt das Ihnen bekannt ist?
Grüße aus Hamburg,
Jan Cramer