Folgeoperation nach Mammakarzinom

  • Hallo allerseits,

    nachdem ich bisher \"nur\" diesen Faden gefunden habe,

    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…r=&sepost=c50#2

    möchte ich das Thema noch einmal aufwärmen und Ihre Meinungen einholen.
    In der Platischen Chirurgie und Gynäkologie kommt es oft vor, dass die Patientin nach Ablatio und Aufbau eine Kapselfibrose entwickelt. Der dann notwendige Eingriff/Aufenthalt zum Prothesenwechsel oder Aubau mit Eigengewebe kann dann mit der Hauptdiagnose C.50x kodiert werden, nirgendwo steht m.E., dass der Eingriff geplannt sein muß.
    Die DKR sagt:
    \"Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt.\"
    Natürlich sehen die Kostenträger die T85.x als HD, die Erlösdifferenz beträgt RG 1,2 <-> RG 2,4.

    Naben Ihren persönlichen Meinungen würde mich interssieren, ob es hierzu schon eine SG-Urteil gibt das Ihnen bekannt ist?

    Grüße aus Hamburg,

    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Guten Morgen Herr Cramer,

    die zitierte DKR 0201f bezüglich Malignom als Hauptdiagnose hilft Ihnen da nicht weiter,
    es sei denn, es wäre wirklich das Malignom und nicht eine Komplikation oder Symptom behandelt worden bzw. es hätte sich um einen geplanten Termin zur Komplettierung der Behandlung gehandelt.

    Begründung:Beispiel 7 der besagten Kodierregel

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Herr Finke,
    das verstehe ich nicht ganz:
    das Beispiel 7 fährt auf Symptome ab, z.B. Ascites, nur dieser wird punktiert usw.
    Was meinen Sie genau?
    Die Behandlung, zu der zweifelsohne auch die Rekonstruktion gehört, ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Insofern würde ich meinen Standpunkt entsprechend begründen,

    Gruß

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo Herr Cramer,
    wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann ist die Kapselfibrose schon als Komplikation zu sehen? Wenn Sie die Patientin also zur Behandlung dieser Komplikation aufnehmen und behandeln, dann würde ich schon sagen, dass diese Komplikation als Hauptdiagnose zu kodieren ist, denn den Tumor haben Sie nicht behandelt, nur die Komplikation. Oder anders, die Patientin wäre ohne Auftreten der Komplikationzu diesem Zeitpunkt nicht zur Folge-OP aufgenommen worden.
    Anders wäre der Fall sicherlich, wenn Sie die Patientin zur geplanten Folge-OP und gleichzeitig zur Behandlung der Kapselfibrose aufnehmen würden, dann könnten Sie sicherlich das Mammakarzinom als HD kodieren.
    MfG findus

    MfG findus

  • Lieber Herr Cramer,
    wie Findus auch schon anführt, geht es um den mehr oder weniger direkten Zusammenhang - die Kapselfibrose ist eben nur eine Komplikation und keine planmäßige Weiterbehandlung - sonst müßten die HWS-Beschwerden nach übertriebenem Brustaufbau auch unter Hauptdiagnose Mamma-CA laufen.
    Ich finde es genauso problematisch eine PEG-Dislokation oder Fehlfunktion wegen stenosierendem Ösophagus-CA als HD mit dem Primärtumor zu belegen.

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]