Hallo Forum,
darf eine Beleghebamme die Wochenbettbetreuung abrechnen, wenn die Patientin noch in der Klinik liegt oder ist das mit der DRG erledigt und das KH müsste ggf. sich mit der Hebamme einigen?
Oder anders gefragt:
Was ist der kalkulatorische Unterschied zwischen Relativgewicht HA und Relativgewicht HA mit Beleghebamme??
In der Hoffnung auf erhellende Antworten. :sonne: