Liebe Mitglieder,
in unserer Klinik werden zahlreiche Patienten mit DFS behandelt. Nun dache ich eigentlich, daß mit der Einführung der neuen DRG´s für Mehrzeitigkeit, MKOR und VBOR die Möglichkeit bestünde, die Behandlung aufwendiger diabet. Füße auch ensprechend vergütet zu bekommen. Da wir bisher aber kein einziges mal eine solche DRG beim DFS erreichten, habe ich mich mal genauer damit beschäftigt und nun folgende Frage:
Angenommen ich habe einen DFS Patienten mit mehrfachen Amputationen und Prozeduren an Haut/Unterhaut. Dann passiert folgendes:
1. Die DRG K33Z wird nur angesteuert über Prozeduren aus der MKOR1 - hier finden sich aber keine Prozeduren, die sinnvollerweise beim DFS durchgeführt werden.
2. Die Prozeduren der Tabelle VBOR-1 beinhalten zwar z.B. die Amputationen am Fuß, per Definition führen sie aber nur in die DRG´s I98Z und G35Z. Diese sind aber nicht mit der HD E11.70 zu erreichen.
3. Auch die DRG F13A (Mehrzeitigkeit unabh. von VBOR oder MKOR) läßt sich nicht mit der HD E11.70 erreichen, da es sich um Erkrankungen des Gefässystems handelt (das führt nur zur leidigen Diskussion I70.24 versus E1170 als HD).
Wenn ich das also alles richtig verstehe, versucht das InEK zwar mehrzeitige Konstellationen aufwandsgerecht abzubilden, aber ausgerechnet der so häufge DFS ist davon nicht betroffen - oder gibt es einen finanziellen Unterschied im Ressourcenverbrauch bei Amputationen von Patienten mit DFS oder Artheroskleose?
Oder habe ich vielleicht einfach nur etwas übersehen oder mißverstanden?
Mit Dank für eine Antwort
Christiane