Prä-Transplantations-Aufenthalt OPS 8-97c._

  • Hallo Forum,

    es gibt bei uns Unklarheiten zur Kodierung des OPS 8-97c._ \"Stationäre Behandlung bei erfolgter Aufnahme auf die Warteliste zur Organtransplantation\". Können Sie mir bitte dazu bei folgenden Fragen helfen:
    1. Wann kann dieser OPS kodiert werden?
    Beispiel:
    Patient wurde in einem Voraufenthalt evaluiert und auf die Warteliste aufgenommen, kommt nun nochmals stationär zur Behandlung der Grunderkrankung (COPD). Zeitpunkt der Transplantation ist ungewiß.
    Kodierung:
    HD: COPD ,
    ND: U55.22 \"erfolgte Registrierung zur Lungentransplantation HU\"
    Prozedur: 8-97c.22 z.B. für 30 Behandlungstage
    DRG: E37Z (kankenhausindiv.)

    2. Gilt diese Prozedur auch für die Behandlung einer anderen Krankheit vor der Transplantation?

    3. Ist diese Prozedur auch anzugeben, wenn der Patient in diesem präoperativem Aufenthalt, also noch vor der Transplantation verstirbt?

    4. Kann diese Prozedur auch zusätzlich angegeben werden, wenn nur die Evaluierung mit Aufnahme auf die Warteliste erfolgt?

    Für hilfreiche Antworten wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Viele Grüße
    kd

  • Hallo Kd,

    ich versuche einmal, ihre Fragen zu beantworten, bin mir leider aber auch nicht ganz sicher, bemühe mich aber die OPS im Sinne der Resourcen-Abbildung einzusetzen:

    1. + 2.
    Mit dem Kode soll ja eine aufwändige st. Behandlung des PAtienten abgedildet werden, solange er auf der Warteliste ist und noch kein Organ erhalten hat. Dies sollte aber in meinen Augen im Zusammenhang mit der Grunderkankung sein. Bsp: HTX-Warteliste, Pat. ist nicht st.-pflichtig (nicht-HU), bricht sich den Oberschenkel und liegt 3 Wochen in der Klinik (zufällig auch ein Transplantationszentrum - andere dürfen den Kode sowieso nicht anwenden) , in dem Fall begründet sein Herz ja nicht die Behandlung vor der Transplantation, sondern er hat einfach eine Fraktur. Also zu ihrem Fall: Ja kodieren: wenn COPD Grund für die Lungen-Tx, nicht kodieren (Punkt 2.), wenn Aufnahme aus einem anderen Grund.

    3.
    Ja, der Pat. wurde ja trotz Tod st. versorgt. Gerade für solche Fälle wurde die OPS ja geschaffen, um aufwändige Aufenthalte zu identifizieren, die eben nicht in die Transplantations-DRG triggern.

    4.
    Nein, ich würde den Kode erst nach erfolgter vollständiger Evaluierung und Aufnahme auf die Warteliste kodieren, d.h. erst beim nächsten st. Fall.

    Hoffe, ich konnte etwas helfen, stehe bei diesen Punkten aber auch gerne für eine Diskussion zur Verfügung.

    Viele Grüße Jannis

  • Hallo Jannis,

    besten Dank. Ihre Antworten auf die Fragen 1-3 würde ich eigentlich auch so sehen. Der prästat. Aufenthalt muß also immer im \"Zusammenhang\" mit der Grunderkrankung stehen. Das war mir wichtig.
    Zur Frage 4: Im Hinweis zur Prozedur 8-97c.- steht im OPS-Katalog, daß die Aufnahme auf die Warteliste auch in diesem prästat. Aufenthalt erfolgen kann. Demnach dürfte die 8-97c.- also auch zur Evaluierungsprozedur 1-920.- kodiert werden können. Wir haben es bisher auch immer so gemacht. Eine Rückfrage seitens der Kasse kam noch nicht. Dennoch tauchte die Frage in unserer Klinik auf. Ich habe jetzt einen Fall mit dieser Prozedur ergänzt und neu zur Abrechnung gegeben. Ich hoffe, daß das so in Ordnung war. Ansonsten würde ich mich im Forum noch mal melden.
    Nochmals danke und viele Grüße
    kd

  • Hallo kd,

    ja, sorry wegen Punkt 4. Sie haben vollkommen Recht:

    Hier ist die stationäre Behandlungsdauer bei Patienten zu kodieren, die bereits auf der Warteliste zur Organtransplantation stehen bzw. in demselben Aufenthalt auf die Warteliste aufgenommen werden und bei denen die Transplantation nicht während desselben Aufenthaltes durchgeführt wird.

    Aber nur bei der 1-920.2- (oder 1-920.3-), bei den anderen Fünfstellern ist die Warteliste ja nicht gegeben.

    Viele Grüße

    Jannis

  • Guten Morgen, Forum,
    zu dem OPS-Kode 8-97c.- gibt es einen Hinweis:
    .... bzw. von Krankenhäusern, die Kooperationspartner eines Transplantationszentrums sind....

    Welche formalen Anforderungen werden an den Kooperationspartner gestellt, damit dieser den o.a. OPS im DRG-Datensatz mit aufnehmen darf?


    Gruß,
    B. Schrader