Guten Morgen liebe Forumsteilnehmer,
ich möchte mich in folgendem Fall nach Ihren Meinungen erkundigen:
Pat. mit einer bösartigen Neubildung der Brustdrüse = C50.9:L,
1.OP: 5-871.2:L und 5-401.11:L und einige Tage später
2.OP: 5-872.1:L . Der Grouper ermittelt die J16Z Beidseitige Mastektomie.
Ist hier die J23Z abzurechnen, da \"nur\" eine einseitige Mastektomie erfolgte oder ist die Eingruppierung in die J16Z keine Ungereimtheit und aufgrund des Aufwandes durchaus gerechtfertigt?
Das Thema J16Zwurde bereits einmal eingestellt,doch blieb man damals m. E. dem Fragenden eine eindeutige Antwort schuldig.
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichem Gruß,
Count Diacos