Sturzprotokolle an Krankenkassen verschicken?

  • Hallo an Alle,

    leider ist bei uns eine Patientin auf den Weg zur Toilette gestürzt (alleine aufgestanden). Nun möchte die gesetzliche Krankenkasse dass wir das Sturzprotokoll direkt an die Kasse schicken. Der Durchgangsarztbericht liegt der Kasse vor. Kostenübernahme durch die BG wird ausgeschlossen, da es sich um eine \"eigengeschäftliche Tätigkeit\" gehandelt hat.
    Meine Fragen:
    -Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung dass Pflegepersonal ein Sturzprotokoll ausfüllen muss, wenn ein D-Arztbericht angefertigt wird?
    -Darf und muss ich das Protokoll direkt an die Kasse schicken, vorallem wenn keine Schweigepflichtsentbindung vorliegt?

    Vielen Dank im Voraus. Ich bin mal gespannt auf Ihre Antworten.
    Schönes Wochenende
    Teeologephil

  • Hallo Teeologephil,

    Willkommen im Forum.

    Was ist bitte ein Sturzprotokoll?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,
    hallo Theologe,

    ein \"Sturzprotokoll\" ist bei uns eine \"hausinterne Unfallmeldung\" in der die Pflege den Hergang beschreibt.
    In diesem Fall hat der Krankenhaus Arzt mit BG Zulassung auf einen sogenannten \"eigenwirtschaftlichen Gang\", den Weg zur Toilette richtig entschieden.
    Ein Anrecht auf diese INTERNE UNFALLMELDUNG hat nicht der Sachbearbeiter der Kasse.

    Aber die Regressabteilung der gleichen Kasse kann Unterlagen zum sturzhergang anfordern.

    Kurt Mies