Hallo an Alle,
leider ist bei uns eine Patientin auf den Weg zur Toilette gestürzt (alleine aufgestanden). Nun möchte die gesetzliche Krankenkasse dass wir das Sturzprotokoll direkt an die Kasse schicken. Der Durchgangsarztbericht liegt der Kasse vor. Kostenübernahme durch die BG wird ausgeschlossen, da es sich um eine \"eigengeschäftliche Tätigkeit\" gehandelt hat.
Meine Fragen:
-Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung dass Pflegepersonal ein Sturzprotokoll ausfüllen muss, wenn ein D-Arztbericht angefertigt wird?
-Darf und muss ich das Protokoll direkt an die Kasse schicken, vorallem wenn keine Schweigepflichtsentbindung vorliegt?
Vielen Dank im Voraus. Ich bin mal gespannt auf Ihre Antworten.
Schönes Wochenende
Teeologephil