Was ist HD nach der Rückverlegung aus KH B?

  • Schönen guten Tag Fra Peter

    Zitat

    Ist die Wahl der Hauptdiagnose bei Rückverlegungen so klar definiert, dass man dem MDK Recht geben muss?

    Auch wenn ich nicht Herr Selter bin, die Antwort ist: Ja!

    Unabhängig vom medizinischen Zusammenhang der Aufenthalte haben Sie die Aufenthalte zusammenzuführen, wenn die Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen nach Verlegung erfolgte. Nach § 3 FPV haben sie aus den Daten des zusammengeführten Falles eine DRG zu ermitteln. Da die Kodierregeln jetzt auf den zusammengeführten Fall anzuwenden sind, müssen Sie als Hauptdiagnose diejenige Diagnose wählen, die den (gesamten) Krankenhausaufenthalt veranlasst hat. Dies ist in ihrem Fall die Veranlassung des ersten aufenthaltes, da die Diagnose des zweiten Aufenthaltes offensichtlich erst im Verlauf aufgetreten ist. Der Aufwand oder die DKR D002f \"Zwei oder mehr Diagnosen...\" spielt hier keine Rolle, da ja gerade nicht beide Diagnosen den Aufenthalt veranlasst haben.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,