Heben einer Lappenplastik zur Osteosyntheseversorgung

  • Hallo Forum,

    ...und schon wieder habe ich eine Frage aus dem plastischen Chirurgiebereich.

    Eine Patientin mit Zustand nach Osteitis Kniegelenk und Z.n. Lappendeckung aufgrund eines vorliegenden Weichteildefektes wird aufgenommen zur Arthrodeseversorgung des Kniegelenkes.
    Es soll ein Arthrodesennagel implantiert werden.
    Der ursprünglich transplantierte Gastrocnemiuslappen und ein Random pattern flap muss zuvor aufwendig durch einen plastischen Chirurgen gehoben werden. Nach Implantation des Arthrodesennagels, erfolgt das wieder Hineinschlagen der Lappen in dei Defekte und der erneute Verschluss der Lappenplastiken.

    Wie kann denn das Anheben der Lappen kodiert werden?? Könnte man hier auch schlicht und ergreifend die 5-907.- Revision einer Hautplastik kodieren? Oder kann das noch anders dargestellt werden, dann aber wie?? :a_augenruppel:

    Vielen Dank schon mal für evtl. Meinungen und Tipps!

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Simone,

    von außen ist es schwierig, Ihnen hier etwas zu raten. War denn die Lappenbehandlung noch nicht beendet, bevor die Arthrodese gemacht wurde?

    Wurden die Lappen in die Knochendefekte gelegt oder deckten Sie nur Weichteildefekte?

    Warum nur ein Nagel und keine echte Arthrodese? Ist es ein Transfixationsnagel, der von der Fußsohle hochgeschlagen oder von der Hüfte heruntergeschlagen wird oder was war da los?

    Ganz komme ich mit den Angaben noch nicht klar.

    Können Sie noch ein bisschen aus der Situation schildern, war das Ganze nur der Zugangsweg oder warum mussten die Lappen erst weg und dann wieder dort hin?

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Guten morgen,

    aus meiner Sicht ist es ganz klar die Revision der Lappenplastik, sprich in ihrem Fall für den Gastrocnemiuslappen die 5-907.3e und für denrandom pattern flap die 5-907.2e - so verschlüssele ich zumindestens diesen Sachverhalt bei uns.

    mfg

    mare

  • Hallo Herr Winter, hallo mare,

    danke für Ihre Meinungen und Tipps.

    Doch, die Lappenbehandlung war beendet bevor die Arthrodese gemacht wurde.

    Dem Op-Bericht zufolge wurde der Zugang für den Arthrodesennagel im Bereich des Femurs gewählt, also von dort aus wohl heruntergeschlagen. Ob es sich um einen Transfixationsnagel gehandelt hat, kann ich nicht eindeutig sagen, da der Operateur im Op-Bericht nur einen Arthrodesennagel der Größe 2 (in meinen Augen suuuper aussagekräftig :( ) beschreibt und auch erst gar keine Osteosyntheseversorgung kodiert hat. Der Operateur ist bereits angeschrieben, wird aber erfahrungsgemäß sich erst in ein paar Tagen bis Wochen melden. Auf alle Fälle wird der Nagel mittels Pallacos einzementiert und verschraubt.

    Also mit anderen Worten... ja, die Lappen wurden aufgrund des Zugangsweges gehoben und wieder verschlossen. Kann man das nun irgendwie und vorallem mit unserem propagierten Kode darstellen?

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Simone,

    mit der 5-907 sind Hautlappenplastiken gemeint. Wenn dies stimmt – darunter kann auch mal ein myocutaner Lappen fallen, ist Ihr Vorschlag richtig. Ich glaube aber nun aus Ihren Schilderungen herauszulesen, dass es sich um Muskellappen handelte um tiefe Defekte zu überbrücken oder gar Knochendefekte aufzufüllen.

    Üblicherweise – Ausnahme WS-Chirurgie – wird ein Zugangsweg nicht mitcodiert. Es gibt aber eine weitere berechtigte Ausnahme, nämlich dann, wenn der Zugang den Charakter einer eigenständigen OP hat. Z.B. eine elektive Olekranonosteotomie um bei einer Humeruskondylenfraktur überhaupt erst an die Fraktur heranzukommen. Wenn die Lappenhebung so außergewöhnlich war, dass ihr ebenfalls ein eigenes OP-Ziel zugebilligt wurde, kann man den Versuch unternehmen, diesen zusätzlich zu codieren, aber mit ungewissem Ausgang falls es zum Streit kommen sollte, denn die Ausnahme war eigentlich bisher nur für Knochenosteotomien gedacht.

    Einen eigenen Code - wie für Revision von Osteosynthesematerial ohne Wechsel - gibt es für die Weichteil-OP nicht. Die 5-907 kommt nur für die Cutis und Subcutis in Frage. So bleibt als am wenigsten falsch eigentlich für tiefere Revisionen nur die 5-853.7ff oder die 5-857.aff (s. Inklusivum) übrig.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin