Mechanische Komplikation einer Stimmprothese

  • Ein Patiemt hat Probleme mit seiner Stimmprothese und muss stationär aufgenommen weden. Da er 2002 eine bösartige Neubildung am Larynx
    hatte, wurden Biopsien vom Granulationsgewebe und der umliegenden
    Schleimhaut entnommen.
    Tumorzellen konnten nicht nachgewiesen werden.
    Wäre das im diesem Fall richtig verschlüsselt , wenn man die Z08.-Nachuntersuchung nach Behandlung bösartiger Neubildung als HD und die ND die Z85. Bösart.Neubildung in der Eigenanamnese sowie die T85.6 Mechan.Kompl. ... verwenden würde.

    S.L.

  • Hallo lieberGesell,
    zunächst herzlich wilkommen in unserem Forum.

    Bevor es andere machen, möchte ich zunächst darauf hinweisen, daß es in unserem Forum schöne Tradition ist, Anrede- und Grußformeln zu verwenden.

    Nun zu der Frage:

    1. Der Patient hat Probleme (vermutete Fehlfunktion) mit seiner Verweilprothese also statt Z08 besser T85.88 bzw T85.6 + Z96.9 oder aber Z45.88, wenn eher geringe Beschwerden

    2. Angesichts des vor knapp 5 Jahren festgestellten Karzinom mit der sich daraus ergebenden Konsequenz der PE würde ich als Nebendiagnose schon das primäre Malignom anstatt Z08 wählen.

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]