DRG Teilung

  • Schönen guten Tag,

    Nein:

    Zitat

    § 1 Abs. 1 FPV:

    Im Falle der Verlegung in ein anderes Krankenhaus rechnet jedes beteiligte Krankenhaus eine Fallpauschale (=DRG) ab.

    Die DRG wird allerdings bei Nichterreichen der mittleren Verweildauer um die Verlegungsabschläge gemindert.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,