• Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    dann sollten Sie auch noch gleich die Änderungen der CCL-Matrixfür 2009 weitergeben:
    N30.0 Akute Zystitis: Abwertung umgesetzt
    N30.8 Sonstige Zystitis: Streichung umgesetzt
    N30.9 Zystitis, nicht näher bezeichnet: Streichung umgesetzt

  • Hallo alle zusammen,

    vielleicht darf ich noch ein allgemeines Statement in Bezug auf die allerersten Beiträge dieser Diskussion abliefern.

    Meines Erachtens spielt die Indikation zur Durchführung einer Diagnostik in Kodierfragen teilweise ein bedeutende Rolle:

    Wenn ein Urin-Status gezielt aufgrund der klinischen Verdachts-Diagnose HWI durchgeführt wird, so hat der HWI (wenn er denn durch den U-Status bewiesen ist...) damit einen Aufwand verursacht, der laut DKR D003d seine Verschlüsselung legitimiert.

    Wenn ein U-Status routinemäßig durchgeführt wird und auffällig, jedoch ohne Konsequenz ist, so ist es eigentlich irrelevant, ob man damit eine HWI diagnostizieren kann oder nicht: Er kann in keinem Fall verschlüsselt werden.

    Dasselbe Prinzip lässt sich m.E. auf viele andere Bereiche anwenden:

    Wenn ein Neugeborenes wegen eines Herzgeräusches ein Echo bekommt und sich dort ein kleiner VSD ohne weitere Konsequenzen als Ursache des Herzgeräusches findet, so hat der VSD in Form des Echos dennoch einen diagnostischen Aufwand verursacht, der ohne diese Diagnose nicht angefallen wäre und er kann verschlüsselt werden.

    Wenn man den konsequenzenlosen kleinen VSD \"zufällig\" bei einem Routine-Echo oder bei einem Echo mit andere Fragestellung entdeckt, so kann man ihn nicht verschlüsseln, da durch diese Diagnose letztlich kein Mehraufwand entstanden ist.

    Liege ich da richtig?

    Beste Grüße

    [center]C. Voll[/center]

    [center]Kinderarzt, Neonatologe, Medizincontrolling
    Kinderklinik Dritter Orden, Passau[/center]

  • Guten Tag,
    wenn Sie eine routinemässige \"Schrotschuss-Diagnostik\" durchführen, dann werden sie möglicherweise viele nicht kodierrelevante Nebendiagnosen erhalten.

    Es empfiehlt sich daherauf einem Untersuchungsanforderungsschein eine spezielle Fragestellung zu formulieren und nicht bloss einfach \"Routine\".

    Aber das ist ein langwieriger Prozess, bis der in den Köpfen drin ist, weil doch gereade die internistischen Fächer den Anspruch auf vollständige und ganzheitliche Untersuchung erheben. Leider oft ohne Konsequenz und ohen adäquate Vergütung. Ich darf in diesem Zusammenhang an die Röntgenverordnung und den Routine-Thorax erinnern, den es ja eigentlich auch nciht mehr geben sollte. Aber daran kann man sehen, wie lange so ein Umdenken
    dauern kann.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    zur Info, wie wohl zukünftig die MDK-Gutachten gelagert sein werden:

    Kodierempfehlung Nr. 276
    Schlagworte: Zystitis, akute, N30.0
    Stand: 02.02.2009
    Problem/Erläuterung
    Wann kann N30.0 Akute Zystitis in Abgrenzung zu N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet kodiert werden?
    Kodierempfehlung
    Bei der akuten Zystitis N30.0 handelt es sich um eine infektiöse Entzündung der Blasenschleimhaut. Neben den erfüllten Kriterien zu N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet (siehe SEG 4 - Kodierempfehlung Nr. 8 Harnwegsinfekt) muss die Harnwegsinfektion klinisch (z.B. Schmerzsymptomatik) oder apparativ (z.B. Zystoskopie) auf die Blase lokalisierbar sein.

  • Hallo,
    MDK (aktueller Fall) möchte für die Kodierung der N30.0
    - Befund incl. Urinkultur,
    - mehrfache Dokumentation der Symptomatik (einmal Dysurie und Algurie reicht nicht)
    - spezifische Therapie

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch